Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1.  Nachtragshaushalt 2023 der Verbandsgemeinde Rüdesheim

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 wurde dem Verbandsgemeinderat Rüdesheim zur Beratung und Beschlussfassung durch die Verwaltung vorgelegt.

Der Entwurf des Nachtraghaushaltes 2023 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 301, eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrags-haushaltsplan können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestr. 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.

Markus Lüttger, Bürgermeister