Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 wurde dem Verbandsgemeinderat Rüdesheim zur Beratung und Beschlussfassung durch die Verwaltung vorgelegt.
Der Entwurf des Nachtraghaushaltes 2023 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 301, eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrags-haushaltsplan können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestr. 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.