Der Entwurf des Haushaltes 2024/2025 des Forstzweckverbandes Rüdesheim kann mit seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner der betroffenen Ortsgemeinden während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 302 eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner der betroffenen Ortsgemeinden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.