Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Ab April 2021 bis Oktober 2023 wird in Rheinland-Pfalz der Zustand der FFH Pflanzen- und Tierarten wie z. B. des Hirschkäfers, der Gelbbauchunke, der Schlingnatter etc., sowie der Lebensraumtypen wie Moore, Heiden, Schluchtwälder muss - gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie - regelmäßig beobachtet und dokumentiert. Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland, bzw. das gesamte Bundesland, zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den …