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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Rechtsverordnung nach 12 Abs 2 des Landesgesetzes über Messen

Rechtsverordnung

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBI. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S.40) wird für die Ortsgemeinde Spabrücken folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An den folgenden Sonntagen darf im Gebiet der Ortsgemeinde Spabrücken ein Marktsonntag stattfinden:

Sonntag, den 05. Mai 2024

Sonntag, den 06. Oktober 2024

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und

§ 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Spabrücken durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen dürfen für eine Zeit von 5 Stunden geöffnet sein. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift dieser Rechtsverordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte geahndet.

(2) Auf die Vorschrift der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird ausdrücklich verwiesen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Rüdesheim, den 18.04.2024 (Siegel)
Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim
gez. Heinz-Martin Schwerbel, Erster Beigeordneter