Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025/2026 wurde dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung durch die Verwaltung vorgelegt.
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 kann mit seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 301, oder während der Sprechstunden beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.