Bestandsausbau der Kreisstraße Nr. 56 zwischen Niederhausen und der Anschlussstelle zur Landesstraße Nr. 108
hier: Voruntersuchungen auf Grundstücken
Für den geplanten Bestandsausbau zwischen Niederhausen und der Anschlussstelle zur Landesstraße Nr. 108 finden bis Ende Oktober 2025 faunistische Kartierungsarbeiten statt.
Zu deren Zweck werden Reptilienverstecke in Form von markierten Holzbrettern auf den folgenden Grundstücken ausgelegt:
| Gemarkung | Flur | Flurstücks- Nr. | Lagebezeichnung |
| Niederhausen | 1 | 41 | Im Rosenberg |
| Niederhausen | 1 | 79 | Im Rosenberg |
| Niederhausen | 1 | 34 | Auf dem Nauweg |
| Niederhausen | 1 | 159 | Im Felsensteyer |
| Niederhausen | 1 | 173/2 | Im Rosenberg |
| Niederhausen | 1 | 119 | Im Gutenacker |
| Niederhausen | 1 | 107 | Im Gutenacker |
| Hüffelsheim | 15 | 169 | Unterster Gutenacker |
| Hüffelsheim | 15 | 2 | Winkelknopf |
Diese zur Vorbereitung und Durchführung der Planung notwendigen Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind nach den Regelungen des § 4a Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz von den Grundstückseigentümern zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte des Landesbetriebes Mobilität Bad Kreuznach ausgeführt werden.
Aufgrund der Art der Arbeiten sind unmittelbare Vermögensnachteile nicht zu erwarten. Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
| 1) | schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, Eberhard-Anheuser-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach |
| 2) | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: LBM@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.
Bei schriftlichem Widerspruch ist die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt, wenn dieser vor Ablauf der Monatsfrist beim Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach eingegangen ist.