Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim – Teilfortschreibung Windenergie – für die Bereiche „Zollstock“, „Gauchsberg“, „Nordöstlich des Gauchsbergs“, „Zehnpecher Kopf, Rothenberg, Schafskopf“, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim - Teilfortschreibung Windenergie - beschlossen.
Am 25.06.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss insofern modifiziert, dass nach Auswahl eines Standortes zur Ausweisung einer Fläche für Windenergieanlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden konnte.
Dieses Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 26.02.2021 bis einschließlich 29.03.2021 statt.
Bislang war die Teilfortschreibung der Verbandsgemeinde Rüdesheim darauf ausgerichtet, eine Konzentrationsplanung mit der Regelungswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB vorzusehen. Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 14.09.2022 wurde die Änderung des Verfahrens von Konzentrations- zu Angebotsplanung durchgeführt.
In der Ratssitzung am 21.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und jeweils einen Beschluss gefasst.
Basierend auf verschiedenen Gesetzesänderungen wurde der Planentwurf angepasst und die neue Kulisse in der Ratssitzung am 28.01.2026 gebilligt. Demgemäß wurden der Entwurf und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass
| - | der Planentwurf einschließlich der Begründung gem. § 5 Abs. 5 BauGB nebst Umweltbericht (BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Stand April 2026) |
| - | die nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom |
11. Mai 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim (www.vg-ruedesheim.de) unter dem Link https://www.vg-ruedesheim.de/ihre-verbandsgemeinde/service/bauleitplanung/
veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (https://www.geoportal.rlp.de) verlinkt werden.
Die Unterlagen werden ergänzend bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Bauen, Zimmer 221, während der Dienststunden
montags, dienstags, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
| donnerstags | von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| freitags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie auch per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Bauen, verschickt oder dort mündlich zur Niederschrift erklärt werden.
Die abgegebenen Stellungnahmen werden vom Verbandsgemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim – Teilfortschreibung Windenergie – für die Bereiche „Zollstock“, „Gauchsberg“, „Nordöstlich des Gauchsbergs“, „Zehnpecher Kopf, Rothenberg, Schafskopf“ umfasst die Verbandsgemeinde Rüdesheim mit Änderungen von Flächendarstellungen in den Ortsgemeinden Dalberg, Bockenau, Braunweiler, Sommerloch, Sponheim, Waldböckelheim, Wallhausen und Weinsheim.
Aus den dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtplänen sind die Änderungsbereiche ersichtlich.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Der Umweltbericht enthält, neben einer Kurzdarstellung von Inhalt und Zielen des Flächennutzungsplans, eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung, die gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a und 4c BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalte.
In diesem Zusammenhang erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und Aussagen zu Schutzgebieten bzw. -objekten.
Im Anschluss erfolgt jeweils eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung, eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Eine Bestandsaufnahme und Bewertung der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands und der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, ist Inhalt der Einzelbetrachtung der Änderungsflächen.
Abschließend erfolgt eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben und zu Monitoring-Maßnahmen sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben.
Stellungnahmen (insgesamt 26) mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
| - | Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Landesplanungsbehörde, Bad Kreuznach, 29.03.2021 |
| - | Forstamt, Bad Sobernheim, 24.03.2021 |
| - | Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Soonwald, 29.03.2021 |
| - | Kreisverwaltung, Untere Naturschutzbehörde, Bad Kreuznach, 20.04.2021 |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 30.04.2021 |
| - | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach, 29.03.2021 |
| - | Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Mainz, 25.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Bockenau, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Daubach, 29.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund, zum Schutz und Sicherung des Biotopverbundes im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen, zum Vorranggebiet Wald, zu regionalbedeutsamen Erholungswald, zu Vorgaben des Landeswaldgesetzes, zu Beeinträchtigungen der Waldfunktionen, zu Schutzgebieten nach Landeswaldgesetz, zu Altholzbeständen, zu Abstandsregelungen, zum Brandschutz, zu Landschaftsschutzgebietsverordnungen, zum Naturpark Soonwald-Nahe, zu landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen, zu flächenhaften Naturdenkmälern, zum Artenschutz, zum Vogel- und Kranichzug,
| - | Creos Deutschland GmbH, Homburg, 29.03.2021 |
| - | Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Soonwald, 29.03.2021 |
| - | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Außenstelle Mainz, 03.12.2018 |
| - | Kreisverwaltung, Untere Wasserbehörde, Bad Kreuznach, 20.04.2021 |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 30.04.2021 |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 16.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Bockenau, 29.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Lagerung von Material und Aushub, zu Vorrangflächen Forstwirtschaft, zu Inanspruchnahme von Forstwegen, zu bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der Waldfläche, zu Regelwerken bei Eingriffen in den Baugrund, zum Grundwasserschutz, zu Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, zu Gewässern III. Ordnung, zu Abstandsregelungen und Schutzstreifen zu Gewässern, zu Vorgaben des Landeswassergesetzes, zu Baugrunduntersuchungen, zu Beeinträchtigungen von Erdbebenmessungen, zu Überschwemmungsgebieten,
• Schutzgut Klima / Luft
| - | Deutscher Wetterdienst, Trier, 15.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Bockenau, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Daubach, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Ippenschied, 28.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu klimatologischen Gutachten, zu Windgeschwindigkeiten
• Schutzgut Landschafts- / Ortsbild und Erholung
| - | Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Landesplanungsbehörde, Bad Kreuznach, 29.03.2021 |
| - | Forstamt, Bad Sobernheim, 24.03.2021 |
| - | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege Mainz, 26.03.2021 |
| - | Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Mainz, 25.03.2021 |
| - | Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Bad Sobernheim, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Bockenau, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Daubach, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Ippenschied, 28.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild, zum „Felke Heil- und Aktivwald“, zu Schutz des Landschaftsbildes, zu visuellen Auswirkungen der Windenergieanlagen (Sichtbarkeitsanalyse), zu Auswirkungen auf touristische Aktivitäten
| - | Creos Deutschland GmbH, Homburg, 29.03.2021 |
| - | Forstamt, Bad Sobernheim, 24.03.2021 |
| - | Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Soonwald, 29.03.2021 |
| - | Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Mainz, 25.03.2021 |
| - | Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Bad Sobernheim, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Bockenau, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Daubach, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Ippenschied, 28.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Arbeitsschutz, zum regionalbedeutsamen Erholungswald, zum Eiswurf, zu Wohnqualität, zu Auswirkungen auf sportliche Aktivitäten, zum Infraschall
| - | Creos Deutschland GmbH, Homburg, 29.03.2021 |
| - | Landesforsten Rheinland-Pfalz, Forstamt Soonwald, 29.03.2021 |
| - | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Außenstelle Mainz, 29.03.2021 |
| - | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Referat Erdgeschichte, Koblenz, 24.02.2021 |
| - | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege Mainz, 26.03.2021 |
| - | Kreisverwaltung, Untere Denkmalschutzbehörde, Bad Kreuznach, 20.04.2021 |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 30.04.2021 |
| - | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, LBM Bad Kreuznach, 22.03.2021 |
| - | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach, 29.03.2021 |
| - | Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH, Köln, 02.3.2021 |
| - | Ortsgemeinde Bockenau, 29.03.2021 |
| - | Ortsgemeinde Daubach, 29.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Schutzstreifen von Leitungen, zu Regelwerken zum Schutz von Gashochdruckleitungen, zu Abstandsregelungen und zu Regelwerken bei Abstandsflächen zu Gasleitungen, zu Berücksichtigung von forstwirtschaftlichen Belangen, zu Erdleitungsstromtrassen im Wald, zu archäologischen Fundstellen, zu Belangen der Landesarchäologie, zu Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz, zu Kulturdenkmälern, zu Grabungsschutzgebieten, zu landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften, zu Schutz der Kulturlandschaft, zum Themenfeld Bergbau / Altbergbau, zu Rohstoffsicherung, zur Berücksichtigung von Abständen der Windenergieanlagen zu klassifizierten Straßen, zu verkehrlichen Erschließung und Abwicklung der Schwertransporte, zur Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesfernstraßen- und Landesstraßengesetzes sowie der Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, zu Wirtschaftswegenutzung, zum Wertverlust von Immobilien
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden und Unternehmen, die nicht zu den Trägern öffentlicher Belange gehören (insgesamt 11) liegen zu folgenden Themenblöcken vor:
| - | Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine (Deutscher Wanderverband), Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., Neustadt, 22.03.2021 |
| - | Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V., Gensingen, 29.03.2021 |
| - | Naturschutzbund Deutschland (NABU), Regionalstelle Rheinhessen-Nahe, Ortsgruppe Bad Kreuznach und Umgebung, 28.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 2 vom 25.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 3 vom 25.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 4 vom 06.04.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 5 vom 29.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme Bürgerinitiative „Gegen Wind Pferdsfeld e. V.“ vom 29.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme „Nahe der Natur – Museum für Naturschutz“, vom 22.03.2021 |
| - | Gaia GmbH vom 23.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Natur- und Landschaftsschutz, zu Rodungen, zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Schalenwild, zu Vorkommen windkraftsensibler Wildarten, zu windkraftsensiblen und –relevanten Vögel und Fledermäusen, zu Rotmilan, zu Vogelzug, zu Kranichzug, zu naturschutzfachlichen Gutachten, zu Kartierung bestimmter Artengruppen, zu Rückzugsräumen für Tiere und Pflanzen, zum Naturpark Soonwald-Nahe, zu Biotopen und deren Vernetzungen, zu Artenvielfalt und Artenschutz, zu altem Baumbestand, zu Fauna und Flora, zu Beeinträchtigungen der Waldfunktionen, zu Regelwerken in Bezug auf Artenschutzbelange
| - | Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V., Gensingen, 29.03.2021 |
| - | Naturschutzbund Deutschland (NABU), Regionalstelle Rheinhessen-Nahe, Ortsgruppe Bad Kreuznach und Umgebung, 28.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 1 vom 02.3.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 2 vom 25.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme „Nahe der Natur – Museum für Naturschutz“, vom 22.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Erdarbeiten, zu „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“, zu Anpassung der Standorte, zum Grundwasser- und Trinkwasserschutz
Es wurden keine Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben.
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 2 vom 25.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 4 vom 06.04.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme Bürgerinitiative „Gegen Wind Pferdsfeld e. V.“ vom 29.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme „Nahe der Natur – Museum für Naturschutz“, vom 22.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zu Erholungsgebieten, zu verschiedenen Funktionen der Landschaft, zum „Felke Heil- und Aktivwald“, zu visuellen Auswirkungen der Windenergieanlagen, zu Bedeutung der Gebiete für Naherholung und Tourismus, zum Wander- und Radwegenetz
| - | Öffentlichkeit: Stellungnahme 1 vom 02.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 2 vom 25.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 5 vom 29.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme Bürgerinitiative „Gegen Wind Pferdsfeld e. V.“ vom 29.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme „Nahe der Natur – Museum für Naturschutz“, vom 22.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Radonpotenzial, zu Lärmbelastung, zu Schallemissionen, zu Infraschall, zu Eisabwurf, zu Schutzradien um die Dörfer
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme 2 vom 25.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme Bürgerinitiative „Gegen Wind Pferdsfeld e. V.“ vom 29.03.2021 |
| - | Öffentlichkeit Stellungnahme „Nahe der Natur – Museum für Naturschutz“, vom 22.03.2021 |
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
zum Werteverlust von Immobilien
Gesamtdarstellung:
Einzelflächen: