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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 für das Jahr 2023 für die Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen folgende laufenden Entgelte beschlossen:

a)

Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers

2,19 €/m³

b)

Wiederkehrender Beitrag für die Beseitigung des Schmutzwassers

0,06 €/m²

c)

Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung je EGW

14,52 €

d)

Grundgebühr für die erste und zweite Wohneinheit

116,16 €

e)

Grundgebühr für jede weitere Wohneinheit

58,08 €

f)

Wiederkehrender Beitrag für die Beseitigung des Niederschlagswassers

0,90 €/m²

g)

Grundgebühr Niederschlagswasserbeseitigung

0,20 €/m²

h)

Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers aus häuslichen Abwassersammelgruben, die von der Abwasserbeseitigungseinrichtung eingesammelt und abgefahren werden

15,39 €/m³

i)

Gebührensatz für die Aufnahme und Beseitigung von Schmutzwasser aus häuslichen Abwassersammelgruben, die nicht von der Abwasserbeseitigungseinrichtung eingesammelt und abgefahren werden

40,71 €/m³

j)

Gebührensatz für die Aufnahme und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

40,71 €/m³

k)

Gebührensatz für die Aufnahme und Beseitigung von Schmutzwasser aus Chemietoiletten

90,00 €/m³

l)

Anteilssatz für die Entwässerung von Gemeindestraßen

0,74 €/m³

Bad Kreuznach, 19. Dezember 202 — 
Stadtverwaltung Bad Kreuznach  — 
Kämmereiamt  —  Blechschmidt, Bürgermeister