Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 für das Jahr 2023 für die Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen folgende laufenden Entgelte beschlossen:
| a) | Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers | 2,19 €/m³ |
| b) | Wiederkehrender Beitrag für die Beseitigung des Schmutzwassers | 0,06 €/m² |
| c) | Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung je EGW | 14,52 € |
| d) | Grundgebühr für die erste und zweite Wohneinheit | 116,16 € |
| e) | Grundgebühr für jede weitere Wohneinheit | 58,08 € |
| f) | Wiederkehrender Beitrag für die Beseitigung des Niederschlagswassers | 0,90 €/m² |
| g) | Grundgebühr Niederschlagswasserbeseitigung | 0,20 €/m² |
| h) | Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers aus häuslichen Abwassersammelgruben, die von der Abwasserbeseitigungseinrichtung eingesammelt und abgefahren werden | 15,39 €/m³ |
| i) | Gebührensatz für die Aufnahme und Beseitigung von Schmutzwasser aus häuslichen Abwassersammelgruben, die nicht von der Abwasserbeseitigungseinrichtung eingesammelt und abgefahren werden | 40,71 €/m³ |
| j) | Gebührensatz für die Aufnahme und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 40,71 €/m³ |
| k) | Gebührensatz für die Aufnahme und Beseitigung von Schmutzwasser aus Chemietoiletten | 90,00 €/m³ |
| l) | Anteilssatz für die Entwässerung von Gemeindestraßen | 0,74 €/m³ |