Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme:
und
oder der Fußweg ist besonders gefährlich
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10.
Orte für die Fahrmöglichkeiten bestehen (in alphabetischer Reihenfolge):
(morgendliche Hinfahrt und Rückfahrt nach Schulende um 13.20 Uhr)
Allenfeld, Argenschwang Bad Kreuznach, Bad Münster/Ebernburg, Bad Sobernheim, Bingen, Bockenau, Boos, Bosenheim, Braunweiler, Bretzenheim, Burgsponheim, Dalberg Daxweiler, Dichtelbach, Dörrebach, Dorsheim/Burg-Layen, Duchroth, Eckenroth, Erbach, Feilbingert, Gebroth, Genheim, Guldental, Gutenberg, Hackenheim, Hallgarten, Hergenfeld, Hüffelsheim, Ippenschied, Ippesheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Mandel, Münchwald, Niederhausen, Norheim, Oberhausen, Oberstreit, Planig, Rheinböllen, Roth, Roxheim, Rüdesheim, Rümmelsheim, Schloßböckelheim, Schöneberg, Schweppenhausen Seibersbach, Sommerloch, Spabrücken, Spall, Sponheim, St. Katharinen, Staudernheim, Stromberg, Traisen, Waldalgesheim, Waldböckelheim, Waldlaubersheim, Wallhausen, Warmsroth, Weiler b. Bingen, Weinsheim, Windesheim, Winterbach, Winterburg, Winzenheim,
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, nicht aber in jedem Fall auf Schülerbeförderung.
So ist z.B. bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit nach Hargesheim besteht, eine Privatbeförderung zur / ab nächstgelegener Haltestelle erforderlich.
Anspruch auf Einrichtung neuer Buslinien besteht nicht.
Fahrpläne / Fahrmöglichkeiten
Die Fahrten zur / ab ADS Hargesheim erfolgen alle im ÖPNV durch die KRN.
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn 8.15 Uhr – Schulende 13.20 Uhr)
Bei späterem Schulende als nach der 6. Stunde bestehen teilweise auch Fahr-möglichkeiten ab Hargesheim – ORT (evt. Umstieg in Bad Kreuznach erforderlich).
Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den ÖPNV-Haltestellen beachten
oder Internet: www.rnn.de (Fahrplanauskunft)
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.
Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme:
• Besuch der IGS Stromberg als nächstgelegene IGS
und
• der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM oder der Fußweg ist besonders gefährlich (Schindeldorf)
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10.
Für folgende Orte bestehen Fahrmöglichkeiten zur IGS Stromberg:
VG Stromberg / Langenlonsheim:
Daxweiler, Dörrebach, Eckenroth, Roth, Schöneberg, Schweppenhausen, Seibersbach, Waldlaubersheim, Warmsroth, „Schindeldorf“ (nicht Stadtgebiet Stromberg wegen 4 KM Grenze), Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim
Mainz-Bingen:
Bingen, Genheim, Münster-Sarmsh., Weiler, Waldalgesh. Niederheimbach, Trechtingshausen (BUS/Zug – über Bingen) Bacharach, Breitscheid, Manubach, Oberdiebach
Simmern:
Argenthal, Dichtelbach Ellern, Erbach, Rheinböllen, Liebshausen
VG Rüdesheim:
Argenschwang, Dalberg, Gutenberg, Hargesheim, Hergenfeld, Mandel, Münchwald, Roxheim, Rüdesheim Spabrücken, Spall, Wallhausen
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, nicht aber in jedem Fall auf Schülerbeförderung. So ist z.B. bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit nach Stromberg besteht, eine Privatbeförderung zur / ab nächstgelegener Haltestelle erforderlich. Anspruch auf Einrichtung neuer Buslinien besteht nicht.
Fahrpläne / Fahrmöglichkeiten
Die Fahrten zur / ab IGS Stromberg erfolgen alle im ÖPNV durch die KRN.
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn 7.45 Uhr – Schulende 12.55 Uhr bzw. 16.00 Uhr Mo.-Do.)
Bitte aber immer die aktuellen Fahrzeiten an den ÖPNV-Haltestellen beachten oder Internet: www.rnn.de (Fahrplanauskunft)
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
• Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form*
• der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (* eine RS plus integrativ gibt es auch in Kirn)
Schüler/innen ausfolgenden Orten besuchen die RS plus Waldböckelheim als nächstgelegene RS plus integrativ und es bestehen Fahrmöglichkeiten:
VG Rüdesheim:
Bockenau, Boos, Burgsponheim, Hüffelsheim, Oberstreit, Schloßböckelheim, Sponheim, Weinsheim, Duchroth, Oberhausen, Niederhausen, Norheim (Schulbus Fa. Schönheim)
VG Nahe-Glan:
Bad Sobernheim, Daubach, Rehbach, Ippenschied, Steinhardt, Winterburg Merxheim, Meddersheim, Monzingen, Weiler, Nussbaum (morgens evt. mit Umstieg in Bad Sobernheim) (Fahrkostenübernahme auch bei Besuch RS plus integrativ in Kirn)
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, nicht aber in jedem Fall auf Schülerbeförderung. So ist z.B. bei Orten für die evt. keine direkte Fahrmöglichkeit nach / ab Waldböckelheim besteht (evt. Auen, Nussbaum, Langenthal, Kirschroth), eine Privatbeförderung zur / ab nächstgelegener Haltestelle erforderlich.Anspruch auf Einrichtung neuer Buslinien besteht nicht.
Fahrmöglichkeiten / Fahrzeiten
Die Fahrten erfolgen im ÖPNV durch die KRN Bad Kreuznach. Lediglich die Fahrt Duchroth, Oberhausen, Niederhausen, Norheim ist eine Schulbustour (Fa. Schönheim) Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn – Schulende nach der 6. Stunde).
Alle Fahrmöglichkeiten / Fahrzeiten finden Sie an den Fahrplanaushängen oder Internet: www.rnn.de (Fahrplanauskunft) Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.
Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme:
• Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form*
• der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM.
Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (* RS plus integrativ gibt es u.a. auch in Waldböckelheim und Langenlonsheim)
Schüler/innen ausfolgenden Orten besuchen die RS plus Wallhausen als nächstgelegene RS plus integrativ und es bestehen Fahrmöglichkeiten:
(alle Orte ÖPNV / KRN)
Allenfeld, Argenschwang, Braunweiler, Dalberg, Gebroth, Gutenberg, Hargesheim,
Hergenfeld, Mandel, Münchwald, Roxheim, Rüdesheim, Sommerloch, Spall,
Spabrücken, St. Katharinen, Bad Kreuznach (ab / bis Bahnhof), Bockenau, Sponheim, Waldböckelheim (ÖPNV)
Weinsheim, Hüffelsheim (Schulbus Fa. Gemeinhardt)
(Anspruch auf Fahrkostenübernahme für diese Orte nur beim Besuch der Schule Wallhausen als Ganztagsschule)
Bosenheim, Hackenheim u.a. Fahrmöglichkeit mit Umstieg in Bad Kreuznach
(bitte prüfen ob zeitgerechte Anschlussfahrmöglichkeiten bestehen)
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme, nicht aber in jedem Fall auf Schülerbeförderung.
So ist z.B. bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit nach / ab Wallhausen besteht, eine Privatbeförderung zur / ab nächstgelegener Haltestelle erforderlich.
Anspruch auf Einrichtung neuer Buslinien besteht nicht.
Fahrmöglichkeiten / Fahrzeiten
Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt
(Schulbeginn – Schulende nach der 6. Stunde / Schulende GTS)
Alle Fahrmöglichkeiten / Fahrzeiten finden Sie an den Fahrplanaushängen oder Internet: www.rnn.de (Fahrplanauskunft)
Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich.
Schülerfahrkarte:
Eine Fahrkartenbestellung erfolgt nur auf Antrag. Dieser ist auf dem Schulsekretariat erhältlich.
Die Fahrkarten zur Mitfahrt im Bus werden, bei rechtzeitiger Antragstellung, spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben
(aktuell das D-Ticket).
Die Fahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im
ÖPNV-Linienbus verweigert werden kann.
Bei Verlust gibt es beim Verkehrsunternehmen (KRN) gegen Zahlung einer Gebühr eine neue Fahrkarte
(KRN: 0671 – 89 66 40 oder infocenter@krn-mobil.de).
Bei Änderungen (z.B. Umzug, Schulwechsel innerhalb des Landkreis Bad Kreuznach) ist ein neuer Fahrkostenantrag zu stellen. Das D-Ticket kann behalten werden.
Sitz- und Stehplätze
Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht.
Allgemeines:
Wir empfehlen, den Neuantrag rechtzeitig vor den Sommerferien zu stellen. Bei späterem Antragseingang ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, evtl. liegt die Fahrkarte nicht rechtzeitig zu Schulbeginn vor! Änderungsanträge (z.B. wegen Schulwechsel, Wohnortwechsel, o.a.) sind möglichst vor der Änderung zu stellen!
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens keine Bewilligungsbescheide erstellt werden. Nur bei Ablehnung der Fahrkostenübernahme bzw. Bewilligung einer nur anteiligen Fahrkostenübernahme erhalten Sie einen Bescheid.
Busprobleme
Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser gilt als abgeschlossen zwischen Eltern (als Personensorgeberechtige der Kinder) und dem Verkehrsunternehmen. Durch diese Vertragsgrundlage haben die Eltern gegebenenfalls Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen.
Bei Problemen (wesentliche Busverspätungen, Busausfall, Fehlverhalten der Fahrer) sollten sich die Eltern direkt mit dem zuständigen Verkehrsunter- nehmen in Verbindung setzen (KRN: 0671 – 89 66 40 oder infocenter@krn-mobil.de).
Je nach Problem werden wir Im Rahmen unserer Möglichkeiten die Ersuchen gerne unterstützen.
Zuständige Ansprechpartner:
Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten der Busse
KRN: 0671 – 89 66 40
infocenter@krn-mobil.de oder info@rnn.info
Fragen zu den Fahrkarten
0671 – 803 1676 Herr Weirich oder 1642 Frau Maurer-Bechtold
Fragen zur Schülerbeförderung allgemein:
0671 – 803 1643 Frau Bass