Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Information zu den im Wasserwerk eingesetzten Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren, Stand 14.08.2024 gemäß § 26 Trinkwasserverordnung (2023)

Nach § 25 Absatz 3 der gültigen Trinkwasserverordnung – TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe im Trinkwasser aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind vom Zeitpunkt des Einsatzes der Aufbereitungsstoffe an sechs Monate lang den Anschlussnehmern und Verbrauchern während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme bereit zu halten und auf deren Verlangen in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus den Hochbehältern HB Daxweiler, HB Roter Kopf, HB Seibersbach, HB Schöneberg und dem Tiefbehälter HPW Windesheim sowie dem Brunnen Kreuzbach geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten, gemäß § 20 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren, verwendet werden (siehe auch https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlun- gen-regelwerk/aufbereitungsstoffe-desinfektionsverfahren-ss-11, §20-Liste des UBA).

Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen:

Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk,

Einstellung des Säuregrades, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher unverändert bleibt,

Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern.

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten.

Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder so weit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.

Soweit Mindestgehalte gefordert werden (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der Werkstoffangreifenden Wirkung), werden diese durch entsprechende Zusatzmengen eingehalten.

Liste der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Information zum Trinkwasser gemäß § 46 Trinkwasserverordnung (2023)
Information nach §46 TrinkwV

Wasserversorgungsgebiet:

VG Langenlonsheim-Stromberg (Vollversorgung), VG Rhein-Nahe, VG Rüdesheim und Stadt Bingen (jeweils Teilversorgung)

Versorgte Einwohner: rd. 43.000 E

Wassergewinnungsverfahren: Brunnen und Quellen

1.

Verfahren der Wasseraufbereitung:

o

Zentrale Wasseraufbereitung: Vorfiltration, Uranreduzierung, Enthärtung (Teilentsalzung) sowie UV-Desinfektion

o

Dezentrale Wasseraufbereitungen: Entsäuerungsanlagen, Aufhärtung mit Natronlauge oder Sodalauge, Feinfilteranlagen, und UV-Desinfektion

Eingesetzte Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Homepage: https://www.troll-muehle.de/wp-content/uploads/2025/08/ah-Aufbereitungsstoffe-Desinfektionen-2025-07-25.pdf

2.

Untersuchungsergebnisse / Trinkwasseranalysen

siehe Homepage: https://www.trollmuehle.de/qualitat/

3.

Wasserhärte sind in den Untersuchungsergebnissen (Trinkwasseranalysen) enthalten

4.

Untersuchung weiterer Parameter, die für die Auswahl von Materialien und Werkstoffen wesentlich sind: in den bestehenden Trinkwasseranalysen enthalten

5.

Gesundheits- und Gebrauchshinweise: trifft aktuell nicht zu

6.

Information zum Risikomanagement: entfällt aktuell aufgrund ausstehender Formulierung des Bundesgesundheitsministeriums;

7.

Empfehlungen

a)

zur Verringerung der Menge des verbrauchten Wassers:

Wie kann ich im Alltag Wasser sparen?

Effiziente Nutzung von Spül- und Waschmaschine

(Betrieb nur voll beladen im Eco-Modus)

Einbau von Spararmaturen z.B. mit einem Stahlregler

Verwenden eines Sparduschkopfes

Zudrehen des Wasserhahns z.B. beim Einseifen der Hände, beim Duschen oder

Zähneputzen

Start-Stopp-Spülungen bei Toiletten nutzen

Duschen statt baden

Nutzung von Regenwasser, z.B. bei Bewässerung der Gärten

Nutzung der öffentlichen Freibäder anstelle von privaten Pools

Weitere nützliche Tipps finden Sie hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wasser/trinkwasser-sparen-und-sauber-halten-so-gehts-13926

b)

zur Vermeidung einer Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Stagnation des Trinkwassers:

Steht Trinkwasser über einen längeren Zeitraum von mehreren Stunden oder sogar Tagen in den Leitungen spricht man von Stagnationswasser. Dieses Wasser ist nicht mehr frisch und kann verunreinigt sein. Werden Leitungsabschnitte zu selten oder nicht genutzt (zum Beispiel bei Gäste-WCs, Ferienwohnungen oder leerstehenden Wohnungen), können dadurch Probleme für die gesamte Installation entstehen.

Tipps zur Vermeidung und Wieder-Inbetriebnahme finden Sie unter: https://www.umwelt-bundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/uba_trinkwas-ratge-ber_2020-04-07_web_barrierefrei.pdf Kapitel „Lange Stagnation verändert die Trinkwasserqualität“.