Der Gemeinderat Rüdesheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 gem. § 114 Abs. 1 GemO den Jahresabschluss 2018 mit Anhang und Anlagen festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rüdesheim Entlastung erteilt.
Hinweis:
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2018 wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit Anhang und Anlagen sowie der Prüfbericht liegen vom 03.06.2024-12.06.2024 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 302, zur Einsichtnahme öffentlich aus.