In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.05.2025 wurde der Einleitungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim, Teilfortschreibung Windenergie, für den Bereich „Bauwald“ (Duchroth), gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3634), unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, gefasst.
Ziel der Fortschreibung ist die Vorbereitung der Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen.
Die Fortschreibung umfasst den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses
55593 Rüdeshe