Öffentliche Bekanntmachung über die Vertretung des Eigenbetriebes „Bad Kreuznacher Stadtentwässerung“, Kurzform „BKSE“ gemäß § 5 Absatz 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vom 5. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) in der Fassung vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473, 475)
Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 die Bestellung der Werkleitung des Eigenbetriebes „Bad Kreuznacher Stadtentwässerung“, Kurzform „BKSE“ beschlossen. Danach sind zur Vertretung der BKSE im Rechtsverkehr mit Wirkung vom 1. Juli 2025
- der Werkleiter Herr Walter Kuhn,
- der stellvertretende Werkleiter Herr Rainer Gerlach sowie
- der stellvertretende Werkleiter Herr Volker Röser
befugt.