Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024 wurde dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung durch die Verwaltung vorgelegt.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2024 kann mit seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 302, oder während der Sprechstunden beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.