Aufgrund vermehrter Flächenbrände im Landkreis Bad Kreuznach weist das Referat Weinbau und Landwirtschaft der Kreisverwaltung darauf hin, dass für betroffene Förderflächen ein Antrag auf Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes bzw. höhere Gewalt gestellt werden kann.
Hierdurch können ggf. mögliche Fördernachteile bzw. Sanktionen vermieden werden. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte binnen einer Frist von 15 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte oder der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mit der unteren Landwirtschaftsbehörde (Referat 81) der Kreisverwaltung Bad Kreuznach in Verbindung.
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