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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf Lehn“ der Ortsgemeinde Hüffelsheim gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hüffelsheim

Der Gemeinderat Hüffelsheim hat in seiner Sitzung am 05.06.2023 den Planentwurf zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Satzungstext und die Begründung in der Zeit vom 18. August bis einschließlich 18. September 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Zimmer 220, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Stellungnahmen zur Planung können während der o.a. Auslegungszeit schriftlich, auch elektronisch an post@vg-ruedesheim.de, eingereicht oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, erklärt werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hüffelsheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes

„Auf Lehn“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter www.vg-ruedesheim.de/Rathaus und Verwaltung/Bürgerinfo/Bauleitplanung zur Einsichtnahme bereitgestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf Lehn“ ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst ganz oder teilweise die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Hüffelsheim.

Geltungsbereich A (Baugebiet):

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Hüffelsheim:

Flur 5: Flurstücke: 21/5, 42/3 und 42/10, jeweils teilweise.

Flur 12: Flurstücke: 156/3 und 156/4 jeweils teilweise, 156/5 ganz sowie 220 teilweise.

Flur 17: Flurstück: 1/1 teilweise.

Flur 21: Flurstücke: 36, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 38 teilweise, 39 teilweise, 40 (Weg), 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49 (Weg), 50, 51, 52, 54, 55.

• Geltungsbereich B (Fläche für Kompensationsmaßnahmen):

Flur 18: Flurstück 41 und Flurstück 42 teilweise.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 (Geltungsbereich A) bzw. 1:2.000 (Geltungsbereich B)

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

1. Hydrogeologisches Gutachten

Das hydrogeologische Gutachten der Geotechnik BFW GmbH, Mainz, vom 28.02.2020 entält u.a. Aussagen zum Baugrund, zu den Grundwasserverhältnissen, zur Wasserdurchlässigkeit, zu Erdarbeiten, zur Leitungsverlegung, zur Herstellung der Verkehrsflächen und zur Versickerung.

2. Schalltechnisches Gutachten

Das Schalltechnische Gutachten der GSB GbR, Sankt Wendel, vom 29.06.2022 enthält u.a. Aussagen zu Verkehrslärm und Sportanlagenlärm.

3. Fachbeitrag Artenschutz

Der Fachbeitrag Artenschutz von Dr. Friedrich K. Wilhelmi, Biologe u. Geograph, Consultant für Umweltplanung, Mutterstadt, vom Mätz 2023 enthält Aussagen u.a. zur Tier- und Pflanzenwelt.

4. Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Mensch

-

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Brandschutzdienststelle, 28.05.2021

-

Landesbetrieb Mobilität, 28.05.2021

-

Westnetz GmbH, 02.06.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben bezüglich Verkehrsflächen für den Einsatz von Brandbekämpfungs- und Rettungsgeräten/Fahrzeugen, Lärmschutzmaßnahmen und der Stromversorgung der Grundstücke

Schutzgut Boden/Wasser

-

SGD Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 20.05.2021

-

Verbandsgemeindewerke Rüdesheim, 20.05.2021

-

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Wasserbehörde, 28.05.2021

-

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Brandschutzdienststelle, 28.05.2021

-

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, 31.05.2021

-

Landesbetrieb Mobilität, 28.05.2021

-

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 06.07.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Wasserführung, Hochwassersituation, Grundwasserneubildung, Niederschlagswasserverwendung, Schmutzwasserverarbeitung, Löschwasserversorgung, Dränagewasser und Bodenbeschaffenheit

Schutzgut Tiere/Pflanzen

-

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., 17.05.2021

-

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Naturschutzbehöre, 28.05.2021

-

Landesbetrieb Mobilität, 28.05.2021

-

Westnetz GmbH, 02.06.2021

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, 09.06.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinwerse gegeben zum Erhalt von Biotopen, der Bepflanzung, zu Lerchenfenstern und der Pflanzung einer Baumhecke

• Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

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keine Stellungnahmen mit Informationen zu diesem Themenkomplex vorhanden.

Schutzgut Klima/Luft

-

keine Stellungnahmen mit Informationen zu diesem Themenkomplex vorhanden.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie, 10.05.2021

Es wurden Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zum Umgang mit ärchäologischen Funden.

5. Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit umweltbezogenen Informationen liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Boden/Wasser

- Öffentlichkeit 2, 03.06.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben bezüglich der Radonbelastung des Bodens sowie der Baugrundverhältnisse.

• Schutzgut Mensch

- Öffentlichkeit 1, 11.05.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben bezüglich der Belastung für die Anwohnder durch entstehenden Verkehr.

• Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

- Öffentlichkeit 1, 11.05.2021

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben bezüglich der geplanten Grünfläche.

Zu den Schutzgütern Tiere/Pflanzen, Landschaftsbild/Erholung, Klima/Luft, Kultur- und Sachgütern sind keine Stellungnahmen mit Informationen vorhanden.

55595 Hüffelsheim, den 08.08.2023
Elmar Silbernagel, Ortsbürgermeister