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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Finanzamt Bad Kreuznach

Landesamt für Steuern

Karriere beim Staat: Finanzamt Bad Kreuznach öffnet am 2. September seine Türen

Landesweiter Karrieretag bietet exklusive Einblicke in die Steuerverwaltung und attraktiven Gewinn für Schulklassen

Wie sieht der Alltag in einem Finanzamt aus? Welchen Weg nimmt die Steuererklärung und welche Karrierechancen bietet die Steuerverwaltung? Im Rahmen des landesweiten Karrieretages lädt das Finanzamt Bad Kreuznach am Mittwoch, den 2. September 2026, von 11:00 bis 18:00 Uhr alle Interessierten ein, einen Blick hinter die Kulissen der Behörde zu werfen.

Vielfältige Perspektiven für Talente

Das Angebot richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler, Quereinsteiger sowie alle, die sich für eine krisensichere und gesellschaftlich relevante Tätigkeit interessieren. Im Fokus stehen dabei das duale Studium sowie die Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung.

Dialog auf Augenhöhe

Aktuelle Auszubildende, Studierende und Mitarbeitende berichten authentisch von ihrem Arbeitsalltag und beantworten individuelle Fragen.

Neu in diesem Jahr: Ein Steuer-Spiel für ganze Schulklassen (ab 9. Klasse) mit attraktiven Gewinnen: Für Gruppen bietet die Steuerverwaltung ein pädagogisch aufbereitetes Lernkonzept in Form eines „Exit Games“ an.

Besucher erwartet ein praxisnahes Programm

  • Fachvorträge: Details zu Ausbildungsinhalten und zum dualen Studium
  • Hinter den Kulissen: Exklusive Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche wie Innendienst, Vollstreckung oder Betriebsprüfung
  • Informationsstände: Austausch mit Nachwuchskräften und Mitarbeitenden
  • Direkt-Check: Unterstützung bei der Online- oder Vor-Ort-Bewerbung

 

Weitere Informationen: Schulklassen werden um vorherige Anmeldung bis zum 26.08.2026 über https://lfst.rlp.de/ausbildung-karriere/karrieretag oder den abgebildeten QR-Code gebeten. Für Einzelpersonen ist dies nicht erforderlich.