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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Information nach §45 TrinkwV

Gem. §45 TrinkwV informieren wir Sie über Eckdaten der Wasserversorgung und verweisen auf die Veröffentlichungen auf unserer Homepage (www.trollmuehle.de).

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Angaben zu Aufbereitungsmittel und Desinfektionsverfahren

Homepage:https://www.trollmuehle.de/wp-content/uploads/2026/08/ah-Aufbereitungsstoffe-Desinfektionen-Vers02-2026-08-17.pdf

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Ergebnisse zu Trinkwasseruntersuchungen auf den Parameter Legionellen sepc., sofern entsprechende Untersuchungen stattfanden:

keine im Betrachtungszeitraum

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Informationen der Anschlussnehmer gem. §45 (4) TrinkwV, Zahlenbezug zum Wirtschaftsjahr 2025

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Gebühren des gelieferten Trinkwassers:

2,21 €/m³ bzw. 0,221 Ct. pro Liter inkl. MwSt. plus

12,84 € pro Zähler (Haushaltszähler) im Monat

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Abgenommene Wassermenge: 2.074.959 m³ in 2025, Vgl. 2024 = 2.017.395 m³

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Durchschnittliche jährlich abgenommene Wassermenge für vergleichbare Haushalte:

115,9 Liter pro Einwohner und Tag für Haushalte & Kleingewerbe

128,2 Liter pro Einwohner und Tag gesamt

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Informationen nach §46 TrinkwV

Homepage: https://www.trollmuehle.de/wp-content/uploads/2026/

08/ah-ZWT-Mitteilung-2024-TrinkwV-Vers02-2026-08-17.pdf

Ihr Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle
gez. Rika Glöde, Werkleitung
Windesheim, 17.08.2026