Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung einer Schutzbereichanordnung
IUD I 3 Anordnung-Nr.: IV/697/GE/2
Mit Anordnung vom 22. Februar 2018, BMVg IUD I 6 - Anordnungs-Nr.: IV/697/GE wurde ein Gebiet in der Gemeinde Bad Kreuznach und der Gemeinde Traisen, Landkreis Bad Kreuznach, Land Rheinland-Pfalz zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Bad Kreuznach erklärt.
Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
erhoben werden.
II. Hinweis der Schutzbereichbehörde
Die Anordnung der Aufhebung der Schutzbereichanordnung vom 16. August 2023 – BMVg IUD I 3 - Anordnung-Nr.: IV/697/GE/2- sowie die Schutzbereich-Übersicht sind in maßgebliche Ausfertigung digital beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
- Schutzbereichbehörde -
Moltkering 9
65189 Wiesbaden,
je eine weitere Ausfertigung beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein
Am Rilchenberg 61
55743 Idar-Oberstein
sowie bei der
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Hochstraße 48
55545 Bad Kreuznach
und der
Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim/Nahe
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
zur Einsichtnahme niedergelegt.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).