Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 wurde dem Verbandsgemeinderat Rüdesheim zur Beratung und Beschlussfassung durch die Verwaltung vorgelegt.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2024 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 302 eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.