Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Inhaltsübersicht
§ 1 Änderung des § 5 Abs. 3
§ 2 Änderung des § 7
§ 3 Inkrafttreten
§ 1
Änderung § 5 Abs. 3
§ 5 Abs. 3 wird um Nr. 11 ergänzt:
Der Werkausschuss entscheidet insbesondere über
§ 2
Änderung § 7
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Es werden ein Werkleiter und zwei Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfalle) bestellt.
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2018 in Kraft.