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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren „Auf Lehn“ in der Gemeinde Hüffelsheim

Für die Durchführung der Umlegung „Auf Lehn“ wird am 17.10.2022 mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen.

Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:

Flur 5 Flst. Nr. 21/5, Flur 12 Flst. Nr. 220, Flur 21 Flst. Nrn. 36, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 54, 55,

Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.

Die Arbeiten werden ab 17.10.2022 beginnen und voraussichtlich bis 18.11.2022 dauern.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Hüffelsheim, Geschäftsstelle Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] an den Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Hüffelsheim

Mailadresse: vermka.rhn@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Hüffelsheim, den 29.09.2022  —  Udo Baumann
vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter

https://www.wittich.de/produkte/zeitungen/468-mitteilungsblatt-verbandsgemeinde-ruedesheim-und-zugehoerige-ortsgemeinden

einsehbar.

[1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über

elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).