Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration im Landkreis Bad Kreuznach am 10. November 2024

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

I.

Das Wählerverzeichnis der Verbandsgemeinde Rüdesheim wird an den Werktagen in der Zeit vom Montag, dem 21.10.2024, bis Freitag, den 25.10.2024, während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Sitzungssaal der Verbandsgemeindewerke (barrierefreier Zugang) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.

II.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der oben erwähnten Behörden Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.