Registernummer: 325/2025
Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Weinsheim |
| Gewann: | Auf dem Palmstein, Am Brückelchen, Auf der Landskrone, In der vordersten Gewann, In der hintersten Gewann, Melgerswies |
| Nutzungsart: | Landwirtschafts- und Erholungsfläche |
| Fläche insgesamt: | 1,4652 ha |
Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.