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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Abzug bei der Schmutzwassergebühr für Pflanzenschutzspritzung, Viehhaltung sowie durch Zwischenzähler ermittelte Wassermengen

für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rüdesheim mit Ausnahme von Duchroth, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen

Die Schmutzwassergebühr kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung erfahren. Eine solche Reduzierung kann für die Pflanzenschutzspritzung, die Viehhaltung sowie die ermittelte Wassermenge durch einen anerkannten und registrierten Zwischenzähler (Gartenwasserzähler) gewährt werden. Der entsprechende Antrag (Pflanzenschutzspritzung und Viehhaltung) bzw. die Mitteilung über den Zählerstand des Zwischenzählers ist jährlich bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr an die Verbandsgemeindewerke Rüdesheim zu übermitteln.

Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass es sich bei dem Abgabetermin 31. Dezember um eine Ausschlussfrist handelt, mit der Folge, dass später beantragte Abzugsmengen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Antragsformulare für die Pflanzenschutzspritzung und Viehhaltung sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rüdesheim (www.vg-ruedesheim.de) unter Verbandsgemeindewerke -Formulare- abrufbar. Die Mitteilung über den Zählerstand des Zwischenzählers kann über die E-Mail-Adresse zaehlerstand@vg-ruedesheim.de erfolgen.

Verbandsgemeindewerke Rüdesheim