Angesichts der derzeitigen Lage der Brennstoff- und Wärmeversorgung machen sich viele Menschen Gedanken über alternative Heizmöglichkeiten.
Diese bergen bei unsachgemäßer Installation und falscher Bedienung die Gefahr von Bränden und/oder Kohlenmonoxidvergiftung. Im schlimmsten Fall können große Sachschäden entstehen oder gar Menschen ums Leben kommen.
Wer beispielsweise an den bislang ungenutzten Schornstein im Haus wieder einen Ofen anschließen möchte, sollte diesen vor Wiederinbetriebnahme unbedingt erst vom Schornsteinfeger überprüfen lassen.
Wenn im vorhandenen Ofen nun mehr geheizt wird, wird mehr Ruß und Ablagerungen in Ofenrohr und Schornstein erzeugt. Das sorgt für verminderten Abgasabtransport und kann zum Rußbrand führen, wenn nicht rechtzeitig und regelmäßig vom Schornsteinfeger gekehrt wird.
Die Kehr- und Überprüfungsordnung verlangt, dass Schornsteine von Öfen für feste Brennstoffe in bestimmten Zeitabständen überprüft und gekehrt werden müssen. Verantwortlich für die Beauftragung der Schornsteinkehrung ist der Hauseigentümer!
Nach einem Schadensbrand kann die Frage auftauchen, ob unsachgemäße Nutzung oder fehlende Schornsteinkehrung als Brandursache gilt und dann gegebenenfalls die Versicherung nicht zahlt.
Keinesfalls sollten Sie offenes Feuer mit z.B. Gartengrills in geschlossenen Räumen oder gar in der Wohnung machen! Rauch und Abgase enthalten lebensgefährliches Kohlenmonoxid.
Ähnliches gilt auch für die im Baumarkt erhältlichen Katalytöfen. Diese Camping-Gasheizer mit integrierter Flüssiggasflasche produzieren giftiges Abgas und verbrauchen Luftsauerstoff.
Unser Rat: Tun Sie nichts Unüberlegtes!
Fragen Sie zuerst Ihren örtlichen Schornsteinfeger, wenn es ums sichere Heizen geht. Außerdem kennt dieser viele Möglichkeiten, wie Sie in Ihren eigenen vier Wänden Energie einsparen können - auch mit kleinen Maßnahmen!