Berichtigung der Weinbergsrolle
Neubeschreibung der Weinlage Pfaffenberg auf Grund weinbaulicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist gemäß Paragraph 22 c Weingesetz zuständig für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer geografischen Angabe (g.g.A) oder Ursprungsbezeichnung (g.U.) für Erzeugnisse des Weinbaus.
Für das Anbaugebiet Nahe wurde die entsprechende Abgrenzung des geschützten Ursprungs (g.U. Nahe) rechtskräftig festgesetzt.
Rebflächen, die innerhalb der g.U. Abgrenzung belegen sind, dürfen bezeichnungsrechtlich die Weinlage nutzen. Es wurden Flurstücke ausgegrenzt, die außerhalb der Abgrenzung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) belegen sind und keine weinbauliche Nutzung aufweisen.
Die neue Festsetzung der Weinlage Pfaffenberg umfasst ausschließlich Flurstücke in der Gemarkung Burgsponheim. Die Abgrenzung innerhalb der Gemarkung Sponheim entfällt.
Beigefügt erhalten Sie eine dem heutigen Stand angepasste Abgrenzungsbeschreibung der Einzellage Grafenberg zur gefl. Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.