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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Vollzug des WeinlagenG in Burgsponheim und Sponheim

Berichtigung der Weinbergsrolle

Neubeschreibung der Weinlage Pfaffenberg auf Grund weinbaulicher Belange

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist gemäß Paragraph 22 c Weingesetz zuständig für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer geografischen Angabe (g.g.A) oder Ursprungsbezeichnung (g.U.) für Erzeugnisse des Weinbaus.

Für das Anbaugebiet Nahe wurde die entsprechende Abgrenzung des geschützten Ursprungs (g.U. Nahe) rechtskräftig festgesetzt.

Rebflächen, die innerhalb der g.U. Abgrenzung belegen sind, dürfen bezeichnungsrechtlich die Weinlage nutzen. Es wurden Flurstücke ausgegrenzt, die außerhalb der Abgrenzung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) belegen sind und keine weinbauliche Nutzung aufweisen.

Die neue Festsetzung der Weinlage Pfaffenberg umfasst ausschließlich Flurstücke in der Gemarkung Burgsponheim. Die Abgrenzung innerhalb der Gemarkung Sponheim entfällt.

Beigefügt erhalten Sie eine dem heutigen Stand angepasste Abgrenzungsbeschreibung der Einzellage Grafenberg zur gefl. Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.