Die Kreisverwaltung – Kommunalaufsicht – hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Argenschwang für die Haushaltsjahre 2024/2025 genehmigt.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 25.11. bis einschließlich 05.12.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Zimmer 302, offen.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2024 | 2025 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 510.450,00 € | 541.700,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 497.800,00 € | 576.900,00 € |
| das Jahresergebnis auf | 12.650,00 € | - 35.200,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 35.200,00 € | - 4.000,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 24.500,00 € | 480.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 574.700,00 € | 300.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 550.200,00 € | 180.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 515.000,00 € | - 176.000,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2024 | 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 € | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 0,00 € | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
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| 2024 | 2025 |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 48.000,00 € | 0,00 € |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | 2024 | 2025 |
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 385 v. H. | 385 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| - für den ersten Hund | 60,00 € | 60,00 € |
| - für den zweiten Hund | 90,00 € | 90,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 120,00 € | 120,00 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 200,00 € | 200,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter festgestellter Jahresabschluss 2020) betrug 1.376.381,22 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.401.950,66 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorjahr) beträgt 1.396.456,37 € und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) 1.409.106,37 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
55595 Argenschwang, den 18.11.2024 | gez. |
(Petra Ender) | |
Ortsbürgermeisterin | |
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung vom 31. Januar 1994 ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.