Der Entwurf der Haushaltsatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Rüdesheim durch die Verwaltung vorgelegt.
Der Entwurf des Haushaltes 2023 kann mit seinen Anlagen gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, Zimmer 301 eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestr. 63, 55593 Rüdesheim eingereicht werden.