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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Wirtschaftssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle für das Jahr 2023

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.437.961 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.425.491 EUR

der Jahresüberschuss 12.470 EUR

2. im Finanzhaushalt

bei den Einnahmen auf 3.910.484 EUR

bei den Ausgaben auf 3.910.484 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR

verzinste Kredite auf 2.179.014 EUR

zusammen auf 2.179.014 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen führen können, wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR

§ 5 Gebühren und Beiträge

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 8.356.634,55 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 8.416.168,55 EUR und zum 31.12.2023 8.428.638,55 EUR.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat mit Schreiben vom 16.01.2023, Az.: 17 06-ZVTrollmühle/21a, diese Wirtschaftssatzung in ihren genehmigungspflichtigen Teilen genehmigt und gegen die übrigen Festsetzungen der Wirtschaftssatzung und die Ansätze des dazugehörigen Wirtschaftsplanes keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.02.2023 bis 17.02.2023 öffentlich in unserem Verwaltungsgebäude in Windesheim, Hauptstr. 46 aus und kann hier in der Zeit von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Ihr und von 13:00 Jhr bis 16:00 Jhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Windesheim, 25.01.2023  — 
Zweckverband  —  Michael Cyfka
Wasserversorgung Trollmühle  —  Verbandsvorsteher

Hinweis:

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr.. ZwVG), (§ 34 GemO i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 6 ZwVG) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle geltend gemacht worden sind (§ 24 Abs. ( GemO V. m. § 7 Abs. Nr. 4 ZwVG).