Im Winter kommt es auf Straßen und Wegen regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen durch Schnee oder Eisglätte. Wir möchten in diesem Zuge darauf hinweisen, dass in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rüdesheim Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen der jeweiligen Ortsgemeinde bestehen, nach denen die erschlossenen oder angrenzenden Grundstückseigentümer
grundsätzlich für den Winterdienst zu sorgen haben.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Satzungen mit Bußgeldern geahndet werden können und bei Unfällen, die sich auf nicht geräumten oder glatten Stellen ereignen, der Reinigungspflichtige in der Regel durch die Versicherung des Geschädigten haftbar gemacht wird.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, sich an die Vorgaben der Straßenreinigungssatzungen zu halten.