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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle

Information nach §45 TrinkwV

Gem. §45 TrinkwV informieren wir Sie über Eckdaten der Wasserversorgung und verweisen auf die Veröffentlichungen auf unserer Homepage (www.trollmuehle.de).

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Angaben zu Aufbereitungsmittel und Desinfektionsverfahren

Homepage: https://www.trollmuehle.de/wp-content/uploads/2025/08/ah-Aufbereitungsstoffe-Desinfektionen-2025-07-25.pdf

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Ergebnisse zu Trinkwasseruntersuchungen auf den Parameter Legionellen sepc., sofern entsprechende Untersuchungen stattfanden:

keine im Betrachtungszeitraum

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Informationen der Anschlussnehmer gem. §45 (4) TrinkwV, Zahlenbezug zum Wirtschaftsjahr 2024

Gebühren des gelieferten Trinkwassers:

2,21 €/m³ bzw. 0,221 Ct. pro Liter inkl. MwSt. plus

12,84 € pro Zähler (Haushaltszähler) im Monat

Abgenommene Wassermenge: 2.017.395 m³ in 2024, Vgl. 2023 = 2.026.729 m³

Durchschnittliche jährlich abgenommene Wassermenge für vergleichbare Haushalte:

111,5 Liter pro Einwohner und Tag für Haushalte & Kleingewerbe

124,4 Liter pro Einwohner und Tag gesamt

Informationen nach §46 TrinkwV

Homepage: https://www.trollmuehle.de/wp-content/uploads/2025/12/ah-ZWT-Mitteilung-2024-TrinkwV-Vers01-2025-12-01.pdf

Ihr Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle
gez. Rika Glöde, Werkleitung
Windesheim, 01.12.2025