Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Kämmereiamt
z.Hd. Frau Weckmüller
Hochstraße 48
55545 Bad Kreuznach
| Mail: | Sarah.Weckmueller@Bad-Kreuznach.de |
| Fax: | 0671 800 309 |
| Telefon: | 0671 800 371 |
Mitteilung des Abzugszählerstandes für Gartenwasser (2022)
in den Gemeinden Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen
Achtung: Meldeschluss 31.01.2023
Kassenzeichen:
Grundstück:
Eigentümer:
Anschrift:
Folgender Zählerstand des Abzugszählers wurde abgelesen:
Zählernummer:
Zählerstand alt (2021): m³ Zählerstand neu (2022): m³
Ablesedatum:
Geeicht bis:
(Nach Ablauf der Beglaubigung/Eichung ist ein Abzug nicht möglich!)
Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Ort, Datum Unterschrift
Hinweise:
Der Gartenwasserzähler dient grundsätzlich nur zur Bewässerung des Gartens. Eine andere Verwendung ist nicht gestattet!
Lediglich die Befüllung eines Gartenteiches stellt eine Ausnahme dar.
Für die Befüllung von Swimmingpoolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Abwasser handelt, welches über die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu entsorgen ist!