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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Kämmereiamt

z.Hd. Frau Weckmüller

Hochstraße 48

55545 Bad Kreuznach

Mail:

Sarah.Weckmueller@Bad-Kreuznach.de

Fax:

0671 800 309

Telefon:

0671 800 371

Mitteilung des Abzugszählerstandes für Gartenwasser (2022)

in den Gemeinden Altenbamberg, Duchroth, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Niederhausen, Norheim, Oberhausen und Traisen

Achtung: Meldeschluss 31.01.2023

Kassenzeichen:

Grundstück:

Eigentümer:

Anschrift:

Folgender Zählerstand des Abzugszählers wurde abgelesen:

Zählernummer:

Zählerstand alt (2021): m³ Zählerstand neu (2022): m³

Ablesedatum:

Geeicht bis:

(Nach Ablauf der Beglaubigung/Eichung ist ein Abzug nicht möglich!)

Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

Ort, Datum Unterschrift

Hinweise:

Der Gartenwasserzähler dient grundsätzlich nur zur Bewässerung des Gartens. Eine andere Verwendung ist nicht gestattet!

Lediglich die Befüllung eines Gartenteiches stellt eine Ausnahme dar.

Für die Befüllung von Swimmingpoolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Abwasser handelt, welches über die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu entsorgen ist!