Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle hat in letzter Zeit immer häufiger illegale Ablagerungen von Müll auf Grundstücken seiner Trinkwasserbrunnen festgestellt. Betroffen sind insbesondere Brunnengrundstücke im Bereich der Ortsgemeinden Guldental und Langenlonsheim.
Bei den umzäunten Grundstücken der Trinkwasserbrunnen handelt es sich um streng geschützte Wasserschutzgebiete (Zone I), die durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet sind. Müllablagerungen und Verunreinigungen sind in diesen Zonen streng verboten und können erhebliche negative Einflüsse auf die Qualität unseres Trinkwassers haben!
Der Zweckverband fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei der illegalen Abfallentsorgung in den geschützten Zonen von Wasserschutzgebieten handelt es sich in jedem Fall um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Besonders schwere Fälle der Umweltverschmutzung können auch als Straftat gewertet und verfolgt werden.
Sollten Sie Zeuge einer illegalen Entsorgung von Müll auf Grundstücken des Zweckverbandes werden, so zögern Sie nicht, uns unverzüglich darüber zu informieren.
Letztendlich helfen Sie damit, Ihr Trinkwasser zu schützen.