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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach

Bestandsausbau der Landesstraße Nr. 237 zwischen Bockenau und Sponheim

hier: Vorarbeiten auf Grundstücken

Für den geplanten Bestandsausbau zwischen Bockenau und Sponheim sollen ab Mitte März 2024 bis Ende April 2024 Bodenerkundungsarbeiten in Form von Handschürfen, Bohrsondierungen und Rammsondierungen durchgeführt werden.

Die vorgesehenen Punkte für die Schürfe werden von uns vorher in der Örtlichkeit mit Pflöcken markiert.

Von den Bodenerkundungsarbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:

Diese zur Vorbereitung und Durchführung der Planung notwendigen Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind nach den Regelungen des § 4a Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz von den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden.

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte des Landesbetriebes Mobilität Bad Kreuznach ausgeführt werden.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz auf Antrag des Landesbetriebes Mobilität eine Entschädigung fest.

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, Eberhard-Anheuser-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: LBM@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach eingegangen ist.

Der Leiter des Landesbetriebes Mobilität Bad Kreuznach
Thomas Wagner