Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Hinweis der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen Regelungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete

Aufenthaltserlaubnisse von Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden durch Erlass der Bundesregierung automatisch verlängert und sind grundsätzlich bis zum 04. März 2025 gültig.

Aus der Ukraine geflüchtete Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz, welche nach dem 01.02.2024 ablaufen sind, benötigen daher zur Verlängerung keinen Termin bei der Ausländerbehörde.