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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Lagen-Nummer: 51 11 61

Anlage zum Festsetzungserlaß des MLWF vom 06.07.1971;

Berichtigungsersuchen d. Kulturamtes in SIM v. 16.7.96; Verf. Sobernheim IV, S.2180 und parzellenscharfe Neuabgrenzung i.S. der Festsetzung

Neubeschreibung der Lage gemäß weinbaulicher Belange erstellt am 02.02.2026

Abgrenzung der Lage

Lagename:

Marienpforter Klosterberg

Die Lage ist eine Einzellage

Gemeinde:

Waldböckelheim

Die Lage umfasst die nach dem Weinwirtschaftsgesetz genehmigten oder nicht der Genehmigung bedürftigen Rebflächen innerhalb der nachfolgend aufgeführten Abgrenzung.

Die Lage wird begrenzt / besteht aus den in der anliegenden Karte farbig dargestellten Flächen / Flurstücke der Einzellage Marienpforter Klosterberg innerhalb der Gemarkung

Waldböckelheim, 2000.

Link-Hinweis Weinlagen-Online: http://weinlagen.lwk-rlp.de

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach z.Hd. Herrn Grünewald (thomas.gruenewald@lwk-rlp.de) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Im Auftrag
gez. Benjamin Petry

Lagen-Nummer: 51 11 62

Anlage zum Festsetzungserlaß des MLWF vom 06.07.1971;

Berichtigung der Abgrenzung nach § 14 WeinlagenG am 10.04.1989 und 17.11.1992;

Schreiben des Katasteramtes in Bad Kreuznach vom 07.03.1991, Änderung von Gemarkungs- und Flurgrenzen;

Schreiben des Kulturamtes in Simmern vom 13.10.1994, Verf. Schloßböckelheim I, Sch. 2002;

Schreiben des MWVLW vom 21.12.1999 und 14.03.2000, Aufhebung von Einzellagen und Neufestsetzung der Einzellage.

Neubeschreibung der Lage gemäß weinbaulicher Belange erstellt am 02.02.2026

Abgrenzung der Lage

Lagename:

Mühlberg

Die Lage ist eine Einzellage

Gemeinde:

Waldböckelheim

Die Lage umfasst die nach dem Weinwirtschaftsgesetz genehmigten oder nicht der Genehmigung bedürftigen Rebflächen innerhalb der nachfolgend aufgeführten Abgrenzung.

Die Lage wird begrenzt / besteht aus den in der anliegenden Karte farbig dargestellten Flächen / Flurstücke der Einzellage Mühlberg innerhalb der Gemarkung

Waldböckelheim, 2000.

Link-Hinweis Weinlagen-Online: http://weinlagen.lwk-rlp.de

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach z.Hd. Herrn Grünewald (thomas.gruenewald@lwk-rlp.de) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Im Auftrag
gez. Benjamin Petry