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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Bekanntmachung

Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG)

Schau des Gräfenbaches (Gewässer II. Ordnung)

Gemäß § 101 LWG sind die Gewässer regelmäßig wiederkehrend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, zu schauen.

Bei der Begehung wird der Zustand des Gräfenbaches einschließlich der Uferbereiche überprüft. Mit Blick auf wasserrechtliche Anforderungen wird beispielsweise überprüft, ob falsch gelagertes Material am Gewässer oder Totholz zur Verstopfung von Engstellen und Brücken führen können und ob der Hochwasserabfluss insbesondere in Ortslagen sichergestellt ist. Gewässerschauen dienen der Gewässerunterhaltung, der Gewässerentwicklung und der Hochwasservorsorge in Ortslagen. Ziel ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen.

In Vollzug des § 101 LWG findet am

Dienstag, den 24.03. und Mittwoch, den 25.03.2026

eine Gewässerschau statt.

Die Gewässerschau wird an den nachfolgend genannten Tagen wie folgt durchgeführt:

Zeitplan der Schau

1. Dienstag, 24.03.2026

9.30 Uhr

Beginn der Schau am Ortseingang Argenschwang

(von Allenfeld kommend),

ca. 12.00 Uhr

Ortsmitte Wallhausen (auf Höhe Gemeindeverwaltung, Kirchgasse),

Ende:

Ortsausgang Gutenberg (Richtung Hargesheim)

2. Mittwoch, 25.03.2026

9.30 Uhr

Ortsausgang Gutenberg (Richtung Hargesheim)

Ende:

Einmündung Gräfenbach in den Ellerbach in Bad Kreuznach.

Die Schaukommission wird gebildet aus:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

– Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz –

als Obere Wasserbehörde und technische Fachbehörde.

Landkreis Bad Kreuznach

als Untere Wasser-, Untere Naturschutz- und Untere Fischereibehörde

sowie als Gewässerunterhaltungspflichtiger gemäß § 35 Abs. 1 LWG.

Verbandsgemeinde Rüdesheim

als Ordnungsbehörde.

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Sofern Interesse an der Teilnahme besteht, bitte ich um vorherige Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Frau Bettina Alwins (0261/120 – 2942 oder

Bettina.Alwins@sgdnord.rlp.de).

Koblenz, den 09.02.2026
Im Auftrag
gez.
Sebastian Waldhans