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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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LandesBetrieb Mobilität Bad Kreuznach

B 420 Frei-Laubersheim, Teilsperrung wegen Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherung

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach teilt mit, dass am 27. Februar 2024 im Zuge der Bundesstraße (B) 420 bei Frei-Laubersheim in Richtung Fürfeld Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherung durchgeführt werden müssen.

Die zu entnehmenden Ahorne sind mit der "Rußrindenkrankheit", einer infektiösen Pilzkrankheit, befallen, bilden vermehrt Totholz aus und sind in Teilen bereits abgestorben. Auch die zu entnehmenden Birken weisen durch die vergangenen Trockenperioden teils massive Trockenschäden in der Krone auf und sind abgängig. Aufgrund der fortgeschrittenen Krankheitsverläufe sind die Bäume durch Pflegemaßnahmen nicht mehr zu erhalten und stellen damit eine erhöhte Gefahr für den Verkehrsraum dar.

Die Schäden wurden von einem Baumkontrolleur festgestellt und die erforderlichen arten- und naturschutzrechtlichen Abstimmungen mit der 'Unteren Naturschutzbehörde' bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach durchgeführt. Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen.

B 48 Altenbamberg, Teilsperrung wegen Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherung

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach teilt mit, dass am 28. Februar 2024 im Zuge des Rad- und Wirtschaftsweges an der Bundesstraße (B) 48 Bad Münster a. St. in Richtung Altenbamberg Baumfäll- und Rückschnittarbeiten am Gehölzstreifen durchgeführt werden müssen.

Es handelt sich um einen Gehölzstreifen mit vorwiegend Silber-Weiden, die durch Pilzbefall bereits massiv geschädigt sind. Aufgrund des fortgeschrittenen Krankheitsverlaufs sind die Bäume durch Pflegemaßnahmen nicht mehr zu erhalten. Bäume und Gehölze, bei denen ein starker Rückschnitt möglich ist, werden auf ein verkehrssicheres Maß zurückgeschnitten, um möglichst viel Vegetation zu erhalten.

Die genannten Schäden wurden von einem Baumkontrolleur festgestellt und die erforderlichen arten- und naturschutzrechtlichen Abstimmungen mit der 'Unteren Naturschutzbehörde' der Kreisverwaltung Bad Kreuznach durchgeführt.

Der LBM Bad Kreuznach bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen. Gleichsam wird um vorsichtige Fahrweise im Bereich der Arbeiten gebeten.