Die Entgelte (Gebühren und Beiträge) und Aufwandsersätze für die Benutzung und Vorhaltung der öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden entsprechend der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Entgeltssatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Rüdesheim durch den Verbandsgemeinderat Rüdesheim in der Sitzung am 21.02.2024 beschlossen und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Wasserversorgung
In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden werden erhoben:
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| ohne USt. | inkl. USt. |
| 1. Grundgebühr je Anschluss und Monat | ||
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 4 m³/h | € 8,00 | € 8,56 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 10 m³/h | € 12,25 | € 13,11 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 16 m³/h | € 16,00 | € 17,12 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss von Q3 = 30 m³/h | € 24,50 | € 26,22 |
| - für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss über Q3 = 30m³/h | € 32,00 | € 34,24 |
| - für Verbundzähler mit einer Nennweite von 80 mm (DN 80) | € 96,00 | € 102,72 |
| Grundgebühr für Gartengrundstücke | € 4,50 | € 4,82 |
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| 2. Benutzungsgebühr (Mengengebühr) je m³ bezogenen Frischwassers | € 1,95 | € 2,09 |
Für Gartengrundstücke, die nicht über eine Zähleinrichtung verfügen, werden die folgenden Verbrauchswerte der Berechnung zugrunde gelegt:
| - bis zu einer Fläche von | 200 m² - 5 m³ |
| - bis zu einer Fläche von | 400 m² - 10 m³ |
| - bis zu einer Fläche von | 600 m² - 15 m³ |
| - bei einer Fläche über | 600 m² - 20 m³ |
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| ohne USt. | inkl. USt.(7%) |
| 3. Gebühr für die Ausgabe eines Standrohres | € 35,00 | € 37,45 |
| - zuzüglich Gebühr für die Bereitstellung je Tag | € 1,00 | € 1,07 |
| - zu hinterlegende Kaution |
| € 500,00 |
Von den entgeltfähigen Aufwendungen der Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2024 von 2.885.000 € werden 718.000 € (25 %) als Grundgebühr und € 1.512.500 (52 %) als mengenbezogene Gebühr erhoben.
In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden wird der einmalige Beitrag je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:
| 1. | im Falle der erstmaligen Herstellung der Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen) einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum mit | € 1,95 | € 2,086 |
| 2. | im Falle der Erweiterung (Ausbau) der Haupt- und Versorgungsleitungen (Straßenleitungen) einschließlich der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum mit | € 2,88 | € 3,082 |
| 1. | Im öffentlichen Verkehrsraum |
| 1.1 | Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1.2 | Herstellung eines Erstanschlusses, soweit in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen kein Aufwendungsersatz |
| 1.3 | Erneuerung eines Erstanschlusses kein Aufwendungsersatz |
| 1.4 | Herstellung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1.5 | Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1.6 | Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragte, verursachte oder veranlasste Arbeiten Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 2. | Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes |
| Herstellungs- und Erneuerungsarbeiten Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
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| ohne USt. | inkl. USt. (7%) |
IV. Verrechnungssätze für Installationsleistungen | |||
| 1. | Monteurstunde Wasserwerker | € 57,00 | € 61,00 |
| 2. | Einsatz- und Rüstpauschale bei Installationsleistungen | € 48,00 | € 51,36 |
| 3. | Pauschale für den Austausch einer durch Frost beschädigten Messeinrichtung | € 120,00 | € 128,40 |
| 4. | Pauschale für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses im Falle einer auf das Grundstück vorverlegten Hausanschlussleitung | € 120,00 | € 128,40 |
| 5. | Pauschale für die Überprüfung eines durch den Kunden beanstandeten Wasserzählers bei einer unbegründeten Beanstandung | € 175,00 | € 187,25 |
Abwasserbeseitigung
In den im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebes (Verbandsgemeindewerke) liegenden Ortsgemeinden werden erhoben:
I. Laufende Entgelte
| 1. | Benutzungsgebühr (Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser) je m³ entsorgten Schmutzwassers € 1,75 |
| 2. | Kleineinleiterabgabe € 20,00 |
| 3. | Grundgebühr für Weinbauabwässer je Abrechnungseinheit (500 m² Weinbaufläche bzw. 750 l Zukaufmenge) € 2,50 |
| 4. | Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m³ € 20,00 |
| 5. | Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je m³ € 23,00 |
| 6. | Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser je m² Abflussfläche (mit dem Abflussbeiwert vervielfachte Grundstücksfläche) € 0,25 |
| 7. | Laufender Kostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen- und Verkehrsflächen je m² € 0,39 |
Der einmalige Beitrag für die Abwasserbeseitigung (Abwassersammelleitungen und übrige Anlagen) wird je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:
| 1. | Im Falle der erstmaligen Herstellung |
| 1.1 | für das Schmutzwasser mit € 4,10 |
| 1.2 | für das Oberflächenwasser mit € 8,65 |
| 2. | Im Falle der Erweiterung (Ausbau) |
| 2.1 | für das Schmutzwasser mit € 5,90 |
| 2.2 | für das Oberflächenwasser mit € 17,75 |
Der Investitionskostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen und Verkehrsflächen wird je m² entwässerter Straßenfläche erhoben:
| 1. | Im Falle der offenen Bauweise |
| 1.1 | ohne Straßenwiederherstellung mit € 23,00 |
| 1.2 | mit Straßenwiederherstellung mit € 27,50 |
| 1.3 | bei gemeinsamen Maßnahmen unter Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke mit € 25,25 |
| 2. | Im Falle der geschlossenen Bauweise € 14,00 |
| 1. | Im Zusammenhang mit Austausch- und Erneuerungsarbeiten am Hauptkanal in offener Bauweise |
| 1.1 | Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen € 1.400,00 |
| 1.2 | Erneuerung eines Erstanschlusses kein Aufwendungsersatz |
| 1.3 | Herstellung eines Zweitanschlusses € 1.400,00 |
| 1.4 | Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses € 1.400,00 |
| 2. | Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragt, verursacht oder veranlasst ohne Arbeiten am Hauptkanal |
| 2.1 | in allen Fällen Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 3. | Vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst (ohne Arbeiten am Hauptkanal) |
| 3.1 | Erneuerung eines Erstanschlusses kein Aufwendungsersatz |
| 3.2 | Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |
| 1. | Abwasseranalytische Untersuchungen |
| 1.1 | Untersuchung des Abwassers aus Kleinkläranlagen – Probenahme und Analytik- € 100,00 |
| 1.2 | Untersuchung des Abwassers aus Kleinkläranlagen -Analytik- € 50,00 |
| 1.3 | Erforderliche Abwasseruntersuchungen infolge von Fehleinleitungen Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe |