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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Entgelte und Aufwandsersätze der Verbandsgemeindewerke Rüdesheim für die öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 (gültig bis zu einer Änderung der Sätze)

für die öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 (gültig bis zu einer Änderung der Sätze)

Die Entgelte (Gebühren und Beiträge) und Aufwandsersätze für die Benutzung und Vorhaltung der öffentlichen Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden entsprechend der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Entgeltssatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Rüdesheim durch den Verbandsgemeinderat Rüdesheim in der Sitzung am 21.02.2024 beschlossen und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Wasserversorgung

In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden werden erhoben:

I. Laufende Entgelte

Für Gartengrundstücke, die nicht über eine Zähleinrichtung verfügen, werden die folgenden Verbrauchswerte der Berechnung zugrunde gelegt:

Von den entgeltfähigen Aufwendungen der Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2024 von 2.885.000 € werden 718.000 € (25 %) als Grundgebühr und € 1.512.500 (52 %) als mengenbezogene Gebühr erhoben.

II. Einmalige Entgelte

In den durch den Eigenbetrieb (Verbandsgemeindewerke) versorgten Ortsgemeinden wird der einmalige Beitrag je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:

III. Aufwendungsersatz für Wasserhausanschlüsse

1.

Im öffentlichen Verkehrsraum

1.1

Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen

einbezogen Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

1.2

Herstellung eines Erstanschlusses,

soweit in die beitragsfähigen Aufwendungen

einbezogen kein Aufwendungsersatz

1.3

Erneuerung eines

Erstanschlusses kein Aufwendungsersatz

1.4

Herstellung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

1.5

Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren Anschlusses Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

1.6

Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragte, verursachte

oder veranlasste Arbeiten Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

2.

Außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes

Herstellungs- und Erneuerungsarbeiten Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

Abwasserbeseitigung

In den im Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebes (Verbandsgemeindewerke) liegenden Ortsgemeinden werden erhoben:

I. Laufende Entgelte

1.

Benutzungsgebühr (Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser)

je m³ entsorgten Schmutzwassers € 1,75

2.

Kleineinleiterabgabe € 20,00

3.

Grundgebühr für Weinbauabwässer je Abrechnungseinheit

(500 m² Weinbaufläche bzw. 750 l Zukaufmenge) € 2,50

4.

Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser

aus geschlossenen Gruben je m³ € 20,00

5.

Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm

aus Kleinkläranlagen je m³ € 23,00

6.

Wiederkehrender Beitrag für das Oberflächenwasser je m² Abflussfläche (mit dem Abflussbeiwert

vervielfachte Grundstücksfläche) € 0,25

7.

Laufender Kostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen- und Verkehrsflächen

je m² € 0,39

II. Einmalige Entgelte

Der einmalige Beitrag für die Abwasserbeseitigung (Abwassersammelleitungen und übrige Anlagen) wird je m² gewichteter Grundstücksfläche erhoben:

1.

Im Falle der erstmaligen Herstellung

1.1

für das Schmutzwasser mit € 4,10

1.2

für das Oberflächenwasser mit € 8,65

2.

Im Falle der Erweiterung (Ausbau)

2.1

für das Schmutzwasser mit € 5,90

2.2

für das Oberflächenwasser mit € 17,75

Der Investitionskostenanteil für die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinden stehenden Straßen und Verkehrsflächen wird je m² entwässerter Straßenfläche erhoben:

1.

Im Falle der offenen Bauweise

1.1

ohne Straßenwiederherstellung mit € 23,00

1.2

mit Straßenwiederherstellung mit € 27,50

1.3

bei gemeinsamen Maßnahmen unter Kostenbeteiligung

der Verbandsgemeindewerke mit € 25,25

2.

Im Falle der geschlossenen Bauweise € 14,00

III. Aufwendungsersatz für Kanalhausanschlüsse

1.

Im Zusammenhang mit Austausch- und Erneuerungsarbeiten am Hauptkanal in offener Bauweise

1.1

Herstellung eines Erstanschlusses, soweit nicht in die beitragsfähigen Aufwendungen einbezogen € 1.400,00

1.2

Erneuerung eines

Erstanschlusses kein Aufwendungsersatz

1.3

Herstellung eines Zweitanschlusses € 1.400,00

1.4

Erneuerung eines Zweitanschlusses und

jedes weiteren Anschlusses € 1.400,00

2.

Vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten beantragt, verursacht oder veranlasst ohne Arbeiten am Hauptkanal

2.1

in allen Fällen Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

3.

Vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst (ohne Arbeiten am Hauptkanal)

3.1

Erneuerung eines Erstanschlusses kein Aufwendungsersatz

3.2

Erneuerung eines Zweitanschlusses und jedes weiteren

Anschlusses Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe

IV. Verrechnungssätze für sonstige Leistungen

1.

Abwasseranalytische Untersuchungen

1.1

Untersuchung des Abwassers aus Kleinkläranlagen –

Probenahme und Analytik- € 100,00

1.2

Untersuchung des Abwassers aus Kleinkläranlagen

-Analytik- € 50,00

1.3

Erforderliche Abwasseruntersuchungen infolge von

Fehleinleitungen Aufwendungsersatz in tatsächlicher Höhe