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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Rüdesheim und zugehörige Ortsgemeinden
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Spabrücken

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der Acht – In der Hübelwiese – In der untersten Hartz“ der Ortsgemeinde Spabrücken gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Spabrücken hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 den Planentwurf zur o.g. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Acht – In der Hübelwiese – In der untersten Hartz“ gebilligt und hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf, die Textfestsetzungen, die Begründung, die Höhenvermessung und die artenschutzrechtliche Voreinschätzung in der Zeit vom

10. März 2025 bis einschließlich 10. April 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim, Fachbereich Finanzen und Bauen, Zimmer 220, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren nach § 13 a i.V.m. 13 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt und daher von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sowie Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zur Änderungsplanung nicht vor. Auf die Beurteilung der Änderung aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes in der Begründung wird hingewiesen.

Stellungnahmen zur Planung sollen während der o.a. Veröffentlichungsfrist elektronisch an post@vg-ruedesheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Sie auch per Post verschickt oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, erklärt werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Spabrücken deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Acht – In der Hübelwiese – In der untersten Hartz“ auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim unter https://www.vg-ruedesheim.de/ihre-verbandsgemeinde/service/bauleitplanung/ zur Einsichtnahme bereitgestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Acht – In der Hübelwiese – In der untersten Hartz“ ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die Ortsgemeinde Spabrücken hat für das Teilgebiet „Auf der Acht – In der Hübelwiese – In der untersten Hartz " die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs-planes gem. §13a BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Grundstück in der Gemarkung Spabrücken:

Flur 12, Flurstücke: 12/7 tlw., 6/1, 6/3, 6/4 tlw., (tlw. = teilweise).

55595 Spabrücken, den 24.02.2025
Johannes Thilmann, Ortsbürgermeister