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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus
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Standfestigkeit der Grabsteine auf den Hünfeldener Friedhöfen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir - vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen - in der Woche vom 17.03. bis 21.03.2025 auf allen Friedhöfen die vorgeschriebene jährliche Überprüfung zur Standfestigkeit der Grabsteine durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen vornehmen.

Diese Standsicherheitsprüfung muss regelmäßig durchgeführt werden - gleichgültig, ob an Grabmalen äußerliche Mängel erkennbar sind oder nicht.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass die jeweiligen Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen für alle Schäden haftbar sind, die insbesondere durch Umfallen von Grabmalen oder durch Abstürzen von Grabmaterialien verursacht werden.

Für Fragen hierzu steht Ihnen Herr Benedict Collée von der Friedhofsverwaltung unter der Durchwahl 06438/838-308 gerne zur Verfügung.

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin