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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 11/2026
Aus dem Rathaus
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Sitzung der Gemeindevertretung am 26.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Beschlüsse und Wahlen informieren.

Tagesordnungspunkt 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Die Gemeindevertretung hat beschlossen den Tagesordnungspunkt 12 „Satzungen hier: Änderungssatzung zu der Satzung über die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Hünfelden“ aufzunehmen. Ebenfalls wurde die Redezeit zu dem Tagesordnungspunkt 8 von 5 auf 15 Minuten verlängert.

Tagesordnungspunkt 3:

Niederschrift der letzten Sitzung

Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.

Tagesordnungspunkt 4:

Satzungen

hier:

Neufassung der Hauptsatzung

Die Gemeindevertretung hat die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend den Änderungsanträgen der Ausschüsse beschlossen.

Tagesordnungspunkt 5:

Satzungen

Haus- und Badeordnung für die Freibäder der Gemeinde Hünfelden in den Ortsteilen Dauborn und Kirberg

hier:

Neufassung

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Änderungsanträge der Ausschüsse die Neufassung der Haus- und Badeordnung. Die Neufassung der Haus- und Badeordnung tritt ab dem 01.04.2026 in Kraft.

Tagesordnungspunkt 6:

Satzungen

hier:

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Hünfelden (Obdachlosensatzung)

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Hünfelden (Obdachlosensatzung) gemäß dem vorgetragenen Änderungsvorschlag des Sport-, Kultur- und Sozialausschusses in § 1 Abs. 1 Satz 3.

Tagesordnungspunkt 7:

Satzungen

Neufassung der Hebesatzsatzung

hier:

Anpassung der Hebesätze ab 01.01.2026

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hebesatzsatzung gemäß dem Änderungsantrag des Haupt- und Finanzausschusses.

Mit der Neufassung werden die Hebesätze

Der Grundsteuer A

von 450 %

auf 460 %,

der Grundsteuer B

von 280 %

auf 360 %

sowie

der Gewerbesteuer

von 400 %

auf 410 %

festgesetzt.

Die neuen Hebesätze treten rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Tagesordnungspunkt 8:

Haushaltsplan 2026

hier:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstige Anlagen 2026,

Haushaltssicherungskonzept 2026 und Investitionsprogramm 2026-2029

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß den Änderungsanträgen der Fraktionen und des Haupt- und Finanzausschusses:

a)

die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

b)

das Investitionsprogramm 2026 - 2029

c)

das Haushaltssicherungskonzept 2026

sowie aus den Fraktionen vorgeschlagende Haushaltsbegleitbeschlüsse.

Tagesordnungspunkt 9:

Bauleitplanung Hünfelden - „Dauborner Höhe“

hier:

Änderung des Bebauungsplanes „Dauborner Höhe“ im Bereich des 3. Bauabschnittes gemäß § 30 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

Die Gemeindevertretung beschließt, für den Ortsteil Dauborn eine Änderung des Bebauungsplans „Dauborner Höhe“ im Bereich des 3. Bauabschnitts im Sinne des § 30 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Dauborner Höhe - 2. Änderung“.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung „Dauborner Höhe - 2. Änderung“ befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Dauborn. Er umfasst das dort geplante, allgemeine Wohngebiet, welches im Zuge des dritten Bauabschnitts des Bebauungsplans „Dauborner Höhe“ errichtet wird. Bisher waren dort u.a. mehrere Wohngebäude, Verkehrs- und Ausgleichsflächen geplant. Konkret von der Planung betroffen sind die Flächen innerhalb der Gemeinde Hünfelden in der Gemarkung Dauborn, Flur 2, Flurstücke151/1, 152 und 9/7. Die Gesamtgröße der betroffenen Flächen beträgt etwa 2,65 ha.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist.

Alle Kosten, einschließlich gegebenenfalls zusätzlich zu erwerbender Ausgleichsflächen oder Ökopunkte, gehen zu Lasten des Antragsstellers.

Tagesordnungspunkt 10:

Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Kirberg, Bebauungsplan „Gewerbe-/Sondergebiet an der B 417“ 5. Änderung

hier:

1. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1. BauGB

2. Ausweitung und Beschlussempfehlung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB

3. Berichtigung Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2. Nr. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

1.

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.6 und 7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden beschlossen.

2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden beschließt den Bebauungsplan „Gewerbe-/Sondergebiet an der B 417“ - 5. Änderung gemäß § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

3.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

4.

Der Gesamtflächennutzungsplan bzw. eine Teilfortschreibung ist im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB an die 5. Änderung des Bebauungsplanes anzupassen.

Tagesordnungspunkt 12:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderungssatzung der Satzung über die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Hünfelden (Benutzungssatzung).

Die Satzungsänderung gilt bis zur nächsten Anpassung.

Allgemeiner Hinweis:

Zu den getroffenen Entscheidungen gab bzw. gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt (Bauleitverfahren).

Satzungen werden auf der Homepage der Gemeinde Hünfelden veröffentlicht und sind dort einzusehen.

Ihr Jürgen Lang,
Vorsitzender der Gemeindevertretung