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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 14/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Gemeindevertretung in Hünfelden am 29.02.2024 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

I. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Hünfelden beschlossen:

Die in dieser Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen alle geschlechtlichen Formen. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die ausdrückliche Nennung der einzelnen Formen verzichtet.

Artikel 1

Der § 1 (1) - Verdienstausfall erhält folgende Fassung:

(1) Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte sowie der von der Gemeinde eingerichteten Arbeitskreise und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag in Höhe des gesetzlich festgelegten Mindestlohnes pro Stunde der Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, des Arbeitskreises oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, sofern sie nicht von diesem Gremium Verdienstausfall erhalten.

Artikel 2

Der § 3 (5) S.1 – Aufwandsentschädigung erhält folgende Fassung:

(5) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, des Arbeitskreises oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, - sofern sie nicht von diesem Gremium eine Aufwandsentschädigung erhalten -folgende Aufwandsentschädigung:

Der § 3 (5) Buchstabe g) - Aufwandsentschädigung erhält folgende Fassung:

(5) g) Vertreter einer Kinder- und Jugendinitiative

Der § 3 (5) S.1 - Aufwandsentschädigung erhält folgende Fassung:

(5) Vertritt ein ehrenamtlicher Beigeordneter den Bürgermeister, so erhält er für jeden Kalendertag der Vertretung neben dem Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrtkosten und der Aufwandsentschädigung nach Abs. 3 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 41,00 EUR.

Für die Wahrnehmung repräsentativer Termine (zum Beispiel Vereins-, Alters- und Ehejubiläen) erhalten Beigeordnete, die den Bürgermeister vertreten, der Vorsitzende der Gemeindevertretung/dessen Vertreter sowie die Ortsvorsteher/ dessen Vertreter pro Termin eine Aufwandsentschädigung von 12,00 EUR (wie Sitzungsgeld). Dies entfällt bei den Beigeordneten, wenn sie für denselben Tag eine Aufwandsentschädigung nach Satz 1 (Vertretung Bürgermeister) erhalten.

Artikel 3

Der § 4 (1) S.3 - Fraktionssitzungen erhält folgende Fassung:

(1) Als Fraktionssitzungen gelten auch solche, die in Form einer Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.

Artikel 4

§ 7 Inkrafttreten

Diese I. Änderung zu der ab 01.01.2018 in Kraft getretenen Entschädigungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Die I. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hünfelden wird hiermit ausgefertigt.

Ausfertigung: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hünfelden, den 27.03.2024
(Siegel)
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin