Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 15/2023
Aus dem Rathaus
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Energiepreisbremse für Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
Wer erhält den Zuschuss?
- Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
- Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden.
- Die Antragsplattform soll bis zum 1. Mai 2023 online freigeschaltet werden.
- Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022. Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus.
- Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert mindestens doppelt so hoch sein.
- Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
- Ein Rechenbeispiel finden Sie auf https://hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten
Unter dem Reiter „Wie hoch ist die Härtefallhilfe?“
Wie geht es weiter?
Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter https://hessen.de/energiepreisbremsen oder unter https://wirtschaft.hessen.de/ zur Verfügung.
Dort wird spätestens ab 1. Mai das Online-Formular zu finden sein.