Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit 39. Flächennutzungsplanänderung „Hinterm Kirchhof“, Ortsteil Heringen, beschlossen.
Die Städtebaupolitik der Gemeinde zielt darauf ab, die positive Nachfrage, angesichts des bereits eingeleiteten demographischen Wandels der Gesellschaft in der Bundesrepublik, durch die Ausweisung von attraktiven Bauflächen im Gemeindegebiet zu befriedigen, um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu sichern sowie stabile Bevölkerungsstrukturen zu schaffen und zu erhalten, sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen (vgl. §1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB).
Dabei beachtet die Gemeinde zur Eigenentwicklung der Ortsteile vor allem auch bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Bestandsflächen, die aktuell jedoch noch nicht beplant sind.
Die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) zur Eigenentwicklung soll daher unter Berücksichtigung der unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Faktoren ressourcenschonend betrieben werden.
Der Geltungsbereich ist derzeit im Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche (Grünfläche Zweckbestimmung Friedhof) ausgewiesen. Es ist jedoch absehbar und durch die bestehenden Tendenzen und Erfahrungen ableitbar, dass die vorhandene Kapazität des Heringer Friedhofes den noch zu erwartenden Bedarf decken kann, vor allem vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen alternative Bestattungsarten wählen. Es soll daher eine Wohngebietsbebauung ausgewiesen werden, die sich in die Ortslage einfügt und heutige Wohnwünsche und Nachfragen berücksichtigt.
Der Flächennutzungsplan wird gleichzeitig im Parallelverfahren geändert.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht des Bebauungsplanes und die der Gemeinde sonst vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom
16.04.2024 bis einschl. 24.05.2024
(Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 39 Tage)
auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, 1.OG Raum 1.11 zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich aus. Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag bis Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| zusätzlich Mittwoch | von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
Es wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan:
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und eingegangenen Anregungen wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen bzw. kann während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden. Der Inhalt der Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind während der Beteiligungsfrist im Internet veröffentlicht, hier Internetauftritt der Kommune und das zentrale Internetportal des Landes. Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist einsehbar:
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Kontaktdaten sind:
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist. Ausgelegt wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan bestehend aus:
Diese befassen sich mit folgenden umweltrelevanten Themenkomplexen:
Hingewiesen wird auf die Beachtung der Vorgaben zur weiteren Schutzzone des betroffenen Wasserschutzgebietes. Die Thematik Trennsystem wurde in Abstimmung mit dem RP bearbeitet. Durch Recherche in der Altflächendatei ergibt sich kein Handlungsbedarf. Bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes und da die Fläche im Rahmen der 1 ha Marke bleibt, wird das Schutzgut Boden im Rahmen der Umweltprüfung und deren Vorgaben betrachtet und durch die Festsetzung einer bodenkundlichen Baubegleitung unterstützt. Abfallentsorgungsanlagen sind nicht betroffen.
Hingewiesen wird auf die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich eines östlich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes. Der Belang Altbergbau ist nicht betroffen. Es werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und damit der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Eine südlich gelegene Gehölzfläche ist als Wald zu betrachten. Landschafts- und Naturschutzgebiete sind nicht betroffen.
Private Stellungnahmen:
Keine
Die aufgeworfenen Fragestellungen sind, wo aus Sicht der Kommune erforderlich, in die Begründung bzw. den Umweltbericht aufgenommen.
Die Begründung enthält Angaben zu:
Der Umweltbericht enthält Angaben zu:
Es wird darauf hingewiesen:
Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Hinterm Kirchhof“, Ortsteil Heringen (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. |
Plangebietsabgrenzung für die 39. Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. |
| 3. | Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab) Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. |