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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 16/2023
Amtliche Mitteilungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg

hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „P+R-Anlage/Pendlerparkplatz-Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg, beschlossen.

Diese Änderung erhält künftig den Titel „Feuerwehr und Rettungswache“.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes „Feuerwehr und Rettungswache“ befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kirberg, westlich der Bundesstraße 417 und der Limburger Straße sowie südlich der Straße Hünfeldener Höhe.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirberg, Flur 7, zahlreiche Flurstücke mit einer Größe von 14.170 m². Betroffene Flurstücke sind: 10/1 teilweise, 11 teilweise, 12 teilweise, 13, 14, 15, 9/4 teilweise, 23/2, 23/3 teilweise.

Gegenstand der Bebauungsplanaufstellung ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Rettungswache sowie die Ausweisung eines Mischgebietes. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 24.04.2023 bis 24.05.2023 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hünfelden, Le-Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Bürgerbüro:

Montag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Dienstag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Mittwoch von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Übrige Verwaltung:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zusätzlich Mittwoch von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Kontaktdaten sind:

Telefon: 06438 - 838-68 (Frau Königstein)

E-Mail: michaela.koenigstein@huenfelden.de

Homepage: www.huenfelden.de

Bzw.: https://bauleitplanung.hessen.de

Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden ge- sondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Hünfelden personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Zeitpunkt ihres Erscheinens bis zum Ende der Auslegungsfrist, sowie die auszulegenden Unterlagen innerhalb der angegebenen Auslegungsfrist über das Internetportal der Gemeinde Hünfelden unter dem Link:

https://huenfelden.de/rathausverwaltung/fachbereich-iii-bauen-und-wohnen/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html

sowieüber das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de einzusehen. Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Die Gemeinde Hünfelden hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Hünfelden, den 12.04.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin