hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einschließlich Flächennutzungsplanänderung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich „P+R-Anlage/Pendlerparkplatz-Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg, zu ändern.
Diese Änderung erhält künftig den Titel „Feuerwehr und Rettungswache“.
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kirberg, westlich der Bundesstraße 417 und der Limburger Straße sowie südlich der Straße Hünfeldener Höhe. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirberg, Flur 7, zahlreiche Flurstücke mit einer Größe von 14.170 m². Betroffene Flurstücke sind: 10/1 teilweise, 11 teilweise, 12 teilweise, 13, 14, 15, 9/4 teilweise, 23/2, 23/3 teilweise.
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf und einer gemischten Baufläche.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 24.04.2023 bis 24.05.2023 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hünfelden, Le-Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Bürgerbüro:
Montag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Übrige Verwaltung:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zusätzlich Mittwoch von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Kontaktdaten sind:
Telefon: 06438 - 838-68 (Frau Königstein)
E-Mail: michaela.koenigstein@huenfelden.de
Homepage: www.huenfelden.de
Bzw.: https://bauleitplanung.hessen.de
Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Hünfelden personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Zeitpunkt ihres Erscheinens bis zum Ende der Auslegungsfrist, sowie die auszulegenden Unterlagen innerhalb der angegebenen Auslegungsfrist über das Internetportal der Gemeinde Hünfelden unter dem Link:
https://huenfelden.de/rathausverwaltung/fachbereich-iii-bauen-und-wohnen/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html sowie über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de einzusehen.
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Die Gemeinde Hünfelden hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.