Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
derzeit brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch Hunde ohne Jagdtrieb können Wildtiere stören oder gefährden.
Aus diesem Grund sind alle Hunde vom 01. April bis 15. Juli in der gesamten Gemarkung ausschließlich an der Leine zu führen!
(§ 9, Abs. 4c der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hünfelden)
Wir bitten um konsequente Einhaltung der Anleinpflicht. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro verhängt werden.