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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 18/2025
Amtliche Mitteilungen
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Gemeindevertretung 02.04.2025

Sitzung der Gemeindevertretung am 02.04.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Beschlüsse und Wahlen informieren.

Tagesordnungspunkt 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Zu der Tagesordnung gab es keine Änderungen.

Tagesordnungspunkt 3:

Niederschrift der letzten Sitzung

Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.

Tagesordnungspunkt 4:

Ortsgericht Hünfelden III (Heringen-Nauheim)

hier:

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Herrn Matthias Loser, wohnhaft in 65597 Hünfelden-Nauheim

für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks III (Heringen-Nauheim) vor.

Tagesordnungspunkt 5:

Ortsgericht Hünfelden I (Dauborn - Neesbach)

hier:

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Frau Sandra Hebold-Littau, wh. 65597 Hünfelden-Neesbach

für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks I (Dauborn-Neesbach) vor.

Tagesordnungspunkt 6:

Schiedsamt Bezirk I (Dauborn-Neesbach)

hier:

Wahl eines Schiedsmannes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Herrn Helmut Ott, wh. 41, 65597 Hünfelden-Neesbach,

für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks I (Dauborn-Neesbach) vor.

Tagesordnungspunkt 7:

Ehrungen

hier:

Verleihung von Ehrenbezeichnung

Die Gemeindevertretung beschließt, den Ehrentitel „Ehrenschiedsmann“ zu verleihen.

Tagesordnungspunkt 8:

Ehrungen

hier:

Entscheidung über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung "

Die Gemeindevertretung beschließt, die Ehrenbezeichnung zum „Ehren-Wehrführer“ der Gemeinde Hünfelden zu verleihen.

Tagesordnungspunkt 9:

Fortschreibung Kindertagesstätten-Entwicklungsplan der Gemeinde Hünfelden

hier:

1.

Angebot von neuen / geänderten Betreuungsmodulen in den Kitas

2.

Anpassung der Kostenbeiträge für Kitas und Schulbetreuung

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

1.

Angebot von neuen / geänderten Betreuungsmodulen in den Kitas

Es werden keine neuen bzw. geänderten Betreuungsmodule in den Kindertageseinrichtungen angeboten.

Aktuell ist keine Erweiterung der Betreuungszeiten realisierbar. Ziel ist es, die bestehenden Betreuungszeiten aufrecht zu erhalten.

2.

Anpassung der Kostenbeiträge

2.1

Anpassung der Kostenbeiträge für die Schulbetreuung

Folgende Kostenbeiträge für die Betreuungsangebote an der Freiherr-vom-Stein-Schule werden zum 01.09.2025 erhöht:

a)

monatlicher Kostenbeitrag für Betreuende Grundschule

von bisher  —  60,00 €

auf  —  62,00 €

b)

monatlicher Kostenbeitrag für die ergänzende Nachmittagsbetreuung

für einen Tag pro Woche

von bisher

42,00 € auf

43,00 €

für zwei Tage pro Woche

von bisher

73,00 € auf

75,00 €

für drei Tage pro Woche

von bisher

99,00 € auf

102,00 €

für vier Tage pro Woche

von bisher

115,00 € auf

119,00 €

Die monatliche Pauschale für die Mittagsversorgung der Schulbetreuung sowie für die Betreuung an der Freiherr-vom-Stein-Schule vor Unterrichtsbeginn werden nicht erhöht.

2.2 Information zur Anpassung der Kostenbeiträge in den Kitas

Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen zur Staffelung der Kostenbeiträge in den Kitas anhand der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und der Betreuung von Kindern über 3 Jahren zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 10:

Haushaltsplan 2025

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstige Anlagen 2025, Haushaltssicherungskonzept 2025 und Investitionsprogramm 2025-2028

hier:

a)

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

b)

Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogrammes 2025-2028

c)

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes 2025

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

a)

die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

b)

das Investitionsprogramm 2025 – 2028 mit den bei der Einbringung des Haushaltes zusätzlich ausgeteilten Änderungen (angepasster Entwurf des Investitionsprogramms).

c)

das Haushaltssicherungskonzept 2025.

Tagesordnungspunkt 11:

Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden - Bebauungsplan "Hinterm Kirchhof" im Ortsteil Heringen

hier:

Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan mit 39. Flächennutzungsplanänderung

im Parallelverfahren für den Bereich „Hinterm Kirchhof“, Ortsteil Heringen

-

Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-

Feststellungsbeschluss der o.g.

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

1)

Die Beschlussempfehlungen zu den, während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen, Anregungen zum o.g. Verfahren, die als Anlage beigefügt sind, werden in der, vom Planungsbüro Marcellus Schönherr, vorgelegten Form beschlossen. Abwägungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan und FNP Änderung:

-

Auflistung der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TöB)

-

Abwägung zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (TöB)

-

Abwägung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit)

-

Begründung und Umweltbericht – Sitzungsvorlage sowie Fachbeitrag Artenschutz

-

Planzeichnungen Nr. 1.0 – 3.0 Sitzungsvorlage (Bebauungsplan, FNP-Änderung, Bestandsplan)

2)

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse unter Nr. 1 wird für die 39. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Plankarte und Begründung, der Feststellungsbeschluss im Sinne des § 6 BauGB i.V.m. § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gefasst.

3)

Die 39. Flächennutzungsplanänderung ist gem. § 6 BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.

4)

Die Erteilung der Genehmigung der 39. Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

5)

Der wirksamen Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet einzustellen und über eins zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

6)

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse unter Nr. 1 und Nr. 2 wird der Bebauungsplan „Hinterm Kirchhof“, bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung, mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.

7)

Die im Bebauungsplan gemäß § 91 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

8)

Der Beschluss des Bebauungsplanes „Hinterm Kirchhof“ im Ortsteil Heringen ist nach Genehmigung und frühestens 10 Tage nach der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 39. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

9)

Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist gem. § 10a Abs. 1 BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

10)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Allgemeiner Hinweis:

Zu den getroffenen Entscheidungen gab bzw. gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.

Ihr
Jürgen Lang, Vorsitzender der Gemeindevertretung