Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Beschlüsse und Wahlen informieren.
Tagesordnungspunkt 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Zu der Tagesordnung gab es keine Änderungen.
Tagesordnungspunkt 3:
Niederschrift der letzten Sitzung
Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.
Tagesordnungspunkt 4:
Ortsgericht Hünfelden III (Heringen-Nauheim)
hier:
Wahl eines Ortsgerichtsschöffen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Herrn Matthias Loser, wohnhaft in 65597 Hünfelden-Nauheim
für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks III (Heringen-Nauheim) vor.
Tagesordnungspunkt 5:
Ortsgericht Hünfelden I (Dauborn - Neesbach)
hier:
Wahl eines Ortsgerichtsschöffen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Frau Sandra Hebold-Littau, wh. 65597 Hünfelden-Neesbach
für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks I (Dauborn-Neesbach) vor.
Tagesordnungspunkt 6:
Schiedsamt Bezirk I (Dauborn-Neesbach)
hier:
Wahl eines Schiedsmannes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Herrn Helmut Ott, wh. 41, 65597 Hünfelden-Neesbach,
für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks I (Dauborn-Neesbach) vor.
Tagesordnungspunkt 7:
Ehrungen
hier:
Verleihung von Ehrenbezeichnung
Die Gemeindevertretung beschließt, den Ehrentitel „Ehrenschiedsmann“ zu verleihen.
Tagesordnungspunkt 8:
Ehrungen
hier:
Entscheidung über die Verleihung einer Ehrenbezeichnung "
Die Gemeindevertretung beschließt, die Ehrenbezeichnung zum „Ehren-Wehrführer“ der Gemeinde Hünfelden zu verleihen.
Tagesordnungspunkt 9:
Fortschreibung Kindertagesstätten-Entwicklungsplan der Gemeinde Hünfelden
hier:
| 1. | Angebot von neuen / geänderten Betreuungsmodulen in den Kitas |
| 2. | Anpassung der Kostenbeiträge für Kitas und Schulbetreuung |
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
| 1. | Angebot von neuen / geänderten Betreuungsmodulen in den Kitas | |
| Es werden keine neuen bzw. geänderten Betreuungsmodule in den Kindertageseinrichtungen angeboten. | |
| Aktuell ist keine Erweiterung der Betreuungszeiten realisierbar. Ziel ist es, die bestehenden Betreuungszeiten aufrecht zu erhalten. | |
| 2. | Anpassung der Kostenbeiträge | |
| 2.1 | Anpassung der Kostenbeiträge für die Schulbetreuung |
| Folgende Kostenbeiträge für die Betreuungsangebote an der Freiherr-vom-Stein-Schule werden zum 01.09.2025 erhöht: | |
| a) | monatlicher Kostenbeitrag für Betreuende Grundschule |
|
| von bisher — 60,00 € |
|
| auf — 62,00 € |
| b) | monatlicher Kostenbeitrag für die ergänzende Nachmittagsbetreuung |
| für einen Tag pro Woche | von bisher | 42,00 € auf | 43,00 € |
| für zwei Tage pro Woche | von bisher | 73,00 € auf | 75,00 € |
| für drei Tage pro Woche | von bisher | 99,00 € auf | 102,00 € |
| für vier Tage pro Woche | von bisher | 115,00 € auf | 119,00 € |
| Die monatliche Pauschale für die Mittagsversorgung der Schulbetreuung sowie für die Betreuung an der Freiherr-vom-Stein-Schule vor Unterrichtsbeginn werden nicht erhöht. |
| 2.2 Information zur Anpassung der Kostenbeiträge in den Kitas |
| Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen zur Staffelung der Kostenbeiträge in den Kitas anhand der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und der Betreuung von Kindern über 3 Jahren zur Kenntnis. |
Tagesordnungspunkt 10:
Haushaltsplan 2025
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstige Anlagen 2025, Haushaltssicherungskonzept 2025 und Investitionsprogramm 2025-2028
hier:
| a) | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 |
| b) | Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogrammes 2025-2028 |
| c) | Beratung und Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes 2025 |
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
| a) | die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025. |
| b) | das Investitionsprogramm 2025 – 2028 mit den bei der Einbringung des Haushaltes zusätzlich ausgeteilten Änderungen (angepasster Entwurf des Investitionsprogramms). |
| c) | das Haushaltssicherungskonzept 2025. |
Tagesordnungspunkt 11:
Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden - Bebauungsplan "Hinterm Kirchhof" im Ortsteil Heringen
hier:
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan mit 39. Flächennutzungsplanänderung
im Parallelverfahren für den Bereich „Hinterm Kirchhof“, Ortsteil Heringen
| - | Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| - | Feststellungsbeschluss der o.g. |
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
| 1) | Die Beschlussempfehlungen zu den, während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen, Anregungen zum o.g. Verfahren, die als Anlage beigefügt sind, werden in der, vom Planungsbüro Marcellus Schönherr, vorgelegten Form beschlossen. Abwägungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan und FNP Änderung: | |
| - | Auflistung der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TöB) |
| - | Abwägung zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (TöB) |
| - | Abwägung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) |
| - | Begründung und Umweltbericht – Sitzungsvorlage sowie Fachbeitrag Artenschutz |
| - | Planzeichnungen Nr. 1.0 – 3.0 Sitzungsvorlage (Bebauungsplan, FNP-Änderung, Bestandsplan) |
| 2) | Unter Berücksichtigung der vorstehenden Abwägungsbeschlüsse unter Nr. 1 wird für die 39. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Plankarte und Begründung, der Feststellungsbeschluss im Sinne des § 6 BauGB i.V.m. § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gefasst. | |
| 3) | Die 39. Flächennutzungsplanänderung ist gem. § 6 BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen. | |
| 4) | Die Erteilung der Genehmigung der 39. Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen. | |
| 5) | Der wirksamen Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet einzustellen und über eins zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. | |
| 6) | Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse unter Nr. 1 und Nr. 2 wird der Bebauungsplan „Hinterm Kirchhof“, bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung, mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung. | |
| 7) | Die im Bebauungsplan gemäß § 91 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen. | |
| 8) | Der Beschluss des Bebauungsplanes „Hinterm Kirchhof“ im Ortsteil Heringen ist nach Genehmigung und frühestens 10 Tage nach der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 39. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen. | |
| 9) | Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist gem. § 10a Abs. 1 BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. | |
| 10) | Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen. | |
Allgemeiner Hinweis:
Zu den getroffenen Entscheidungen gab bzw. gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.